Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

Zeige Beiträge

  • aus den Kategorien:

  • Zurücksetzen »

Grenzen der Testamentsvollstreckung bei Personengesellschaften

Die Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Personengesellschaft als solche (GbR, eGbR, OHG, Komplementär einer KG) kann grundsätzlich nicht der Testamentsvollstreckung unterliegen (wohl aber zum Beispiel der Abfindungsanspruch oder der Auseinandersetzungsanspruch des bzw. der Erben des verstorbenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft). Grund hierfür ist die Unvereinbarkeit der unbeschränkten persönlichen Haftung des Gesellschafters nach §§ 721 BGB, 128 HGB einerseits mit der auf den Nachlass beschränkten Rechtsmacht des nicht persönlich haftenden Testamentsvollstreckers andererseits.

Effizientere Prozesse im Notariat: Anderkonten digital führen

Deutschland muss digitaler werden, um im internationalen Vergleich nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten. Wie Notaren die Digitalisierung gelingen kann, zeigt das Beispiel einer KI-basierten Lösung für Bankingprozesse.

GbR als Eigentümerin von Grundstücken

Wenn zum Vermögen der GbR eine Immobilie gehört, kann der Anteil an der GbR dennoch ohne eine notarielle Beurkundung übertragen werden, weil nicht die Immobilie, sondern die Mitgliedschaft an der GbR übertragen wird.

Geldwäscherechtliches Barzahlungsverbot gemäß § 16a GwG

Für seit dem 1.3.2023 (Zum zeitlichen Anwendungsbereich näher Bernert/Reyes y Ráfales, NJW 2023, 1686, 1687) geschlossene Verträge gilt das Barzahlungsverbot des § 16a GwG. Die Regelung betrifft alle Verträge, welche auf Kauf oder Tausch von inländischen Immobilien gerichtet sind. Innerhalb dieses Anwendungsbereiches dürfen Geldschulden des Verkäufers – entgegen des gesetzlichen Regelfalls – ausnahmsweise nicht in bestimmten, im Gesetz aufgeführten Zahlungsmitteln erfüllt werden.

Insolvenz des Bauträgers

Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.

Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger: Wann ist der Notar der Vertretung bei einer Anmeldung bevollmächtigt?

Gerade bei Registeranmeldungen kommt in der notariellen Praxis die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Notar die Vertretung übernehmen darf. Und gilt dies für Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen? In unserem aktuellen Webinarausschnitt erläutert Frank Tondorf, welche Grundlagen nach § 378 Abs. 2 FamFG hier zu beachten sind – schauen Sie jetzt rein!