Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

Zeige Beiträge

  • aus den Kategorien:

  • Zurücksetzen »

Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam.

Die Wahrnehmung der Notarvertretung im Rahmen des notariellen Anwärterdienstes – Teil 3: die Nachbereitung und ständige Vertretung

Im Nachgang zur Übernahme einer Vertretung ist es ratsam, dem Amtsinhaber in einem Vermerk bzw. einer E-Mail eine kurze Rückmeldung zu den erledigten Amtsgeschäften zu geben. Besondere Vorkommnisse sind – unabhängig davon, ob diese das Beurkundungsverfahren oder den Vollzug betreffen – in jedem Fall mitzuteilen, um dem Amtsinhaber zu ermöglichen, sich nach der Rückkehr ins Amt einen Überblick über unerledigte Angelegenheiten zu verschaffen.

Vorgelesen und genehmigt – Notarpraxis im Dialog: #1 Nachweis der Erbfolge bei notariellem gemeinschaftlichem Testament mit Pflichtteilsstrafklausel – mit Prof. Dr. Christopher Keim

In der ersten Folge unseres Podcasts geht es um den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Pflichtteilsstrafklauseln in notariellen Verfügungen von Todes wegen. Dazu schauen wir in den Leitsatz des OLG Frankfurt vom 12.09.2024.

Gestaltungsmöglichkeiten des Erbverzichts

Der Erbverzicht kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn bereits zu Lebzeiten Vermögensübertragungen stattfinden oder wenn innerhalb der Familie eine klare und konfliktfreie Vermögensnachfolge angestrebt wird. Notarinnen und Notare sind hier gefragt, rechtssichere und interessengerechte Lösungen zu entwickeln – vor allem dann, wenn komplizierte familiäre Konstellationen berücksichtigt werden müssen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten beim Erbverzicht die notarielle Praxis konkret bietet, erklärt die Referentin Julia Roglmeier in folgendem Webinarausschnitt vom 02. April 2025.

Die Wahrnehmung der Notarvertretung im Rahmen des notariellen Anwärterdienstes – Teil 2: die Durchführung

Wie die Notarvertretung im Einzelfall abläuft, hängt stark von den Umständen, etwa dem größenmäßigen Zuschnitt des Notarbüros, dem Urkundsaufkommen oder der Anzahl der Mitarbeiter, ab. Zu den typischen Aufgaben eines als Notarvertreter abgeordneten Notarassessors gehören – schwerpunktmäßig – die Beurkundung von Niederschriften aus dem gesamten notariellen Tätigkeitsspektrum, die Durchführung des Urkundsvollzugs einschließlich der Prüfung von Kostenrechnungen, die Erledigung der Korrespondenz, die Abnahme von Beglaubigungen, die Prüfung und ggf. Erstellung von Entwürfen sowie das Abhalten von Besprechungen.

Optimierte GmbH-Gründung durch Zusammenbeurkundung mit Kostenfolgen

1. Für ausschließlich zulässige Zwecke darf eine GmbH errichtet werden (§ 1 GmbHG); ihre Gründer haben dabei einschlägige Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. a) Erforderlich: Der einzige oder die sämtlichen Gesellschafter unterzeichnen den Gesellschaftsvertrag, § 2 Abs. 1 S. 2 GmbHG. Das geschieht durch die Beurkundung – der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form, § 2 Abs. 1 S. 1 GmbHG.