Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Der Bauträgervertrag (eine Zusammenfassung)

Wenn von einem Bauträgervertrag die Rede ist, wird ein einheitlicher Vertrag bezeichnet, in dem neben dem Grundbesitz auch ein ggf. noch nicht errichtetes Bauwerk veräußert wird (§ 650u BGB), der zwingend notariell zu beurkunden ist (§ 311b Abs. 1 BGB). Der Bauträgervertrag ist eine Mischform aus Kauf- und Werkvertrag. In der Regel wird in einem solchen Vertrag eine bezugs- oder gebrauchsfertige Wohnung / Gewerbeeinheit veräußert; Abweichungen hiervon sind möglich.

Das Erbscheinsverfahren: Reicht es aus, wenn ein Erbe einen quotenlosen Erbschein beantragt?

Müssen nicht alle Erben bei einem Erbscheinantrag mitwirken und einen entsprechenden Verzicht erklären? Mit diesen Fragen befasst sich Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel in dem Webinar-Auszug vom 07. August 2024.

Das notarielle Nachlassverzeichnis: die Pflichten des Notars

Notare tragen als „Hilfsperson“ des Erben die Verantwortung für die vollständige und richtige Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Was der Erbe hingegen mit diesem Verzeichnis macht, etwa ob er dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber der Auskunftspflicht nach § 2314 nachkommt, liegt außerhalb des notariellen Verantwortungsbereichs. Doch was genau sind die Aufgaben und Pflichten der Notarin oder des Notars als ebendiese […]

Mit welcher Norm aus dem BeurkG wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung Bestandteil der Urkunde?

Das Wohnungseigentumsrecht wirft in der notariellen Praxis immer wieder komplexe Rechtsfragen auf. Eine besondere Rolle spielt dabei die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die für die Eintragung von Wohnungseigentum ins Grundbuch unerlässlich ist. Doch welche Anforderungen stellt das Beurkundungsgesetz in diesem Zusammenhang? In dem Webinarausschnitt vom 12. August 2024 beantwortet Referent Frank Tondorf ebendiese Frage eines Teilnehmenden.

Eheverträge (§ 100 Abs. 1 GNotKG)

Bei Eheverträgen und Ehescheidungsfolgevereinbarungen treten häufig Abrechnungsprobleme auf. Denn schließlich müssen die Beurkundungsgegenstände wertmäßig gesondert ermittelt werden. Zusätzlich ist die Wertermittlung in der Regel nach materiellrechtlichen Vorschriften durchzuführen.

Rechte in Abteilung II – Reallasten

Was sind die Voraussetzungen, um eine Reallast gestalten zu können? Wie definiert sich der Unterschied zwischen Reallast und Dienstbarkeit? Und was gilt es zu beachten, wenn eine Duldungsverpflichtung mit einer Reallast zusammen bestellt wird? Diesen und weiteren Fragen beantwortet Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel in dem Webinar-Auszug vom 24. April 2024.