Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Grundstruktur einer notariellen Gebührenrechnung

Die formwirksame Kostenrechnung setzt die Beachtung diverser Vorschriften des GNotKG voraus. Gebühren und Auslagen können erst dann in Rechnung gestellt werden, sofern kein Kostenvorschuss geltend gemacht wird, wenn die Gebühren fällig sind.

Testamente für Patchworkehen: Das Geschiedenentestament

Patchworkfamilien stellen besondere Anforderungen an die Testamentsgestaltung: Wie können Sie also Ihre Mandanten bei dem Thema rechtssicher beraten und eine ausgewogene Lösung für alle Beteiligten finden? In dem Webinar-Auszug vom 12. September 2024 erläutert die Referentin Julia Roglmeier, worauf es beim Geschiedenentestament ankommt und welche Aspekte für eine umfassende Beratung entscheidend sind.

Rücktritt des Verkäufers mangels Zahlung vom Bauträgervertrag

Die veränderte Zins- und Finanzierungslage hat zahlreiche Käufer vor unerwartete Herausforderungen gestellt. Besonders Käufer, die bei Abschluss des Kaufvertrages auf eine für sie günstige Entwicklung der Zinsen gehofft und den Abschluss ihrer Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt geplant haben, sind davon betroffen.

GmbH: Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Gewinnverteilung

Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen (§ 242 HGB). Gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet.

Vollzug in besonderen Fällen

In Teil 1 und Teil 2 haben wir bereits verschiedene Gebührentatbestände der Vollzugstätigkeiten beleuchtet. Heute widmen wir uns im letzten Teil den besonderen Fällen.

Vollzugstätigkeiten – Teil 2

Weiter geht’s: Im ersten Teil haben wir bereits damit begonnen, einen für die Praxis verwendbaren Überblick über die verschiedene Gebührentatbestände (Teil 1: Vollzugsgebühr gemäß der Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-3) zu geben. Werfen wir nun einen Blick auf Vollzugsgebühr gemäß der Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4-11, sowie auf Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 2 und Abs. 3.