- Prof. Dr. Stefan Hügel
- Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht
Gut fünf Jahre nach der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der größte Rauch verzogen, die Konturen des neuen Rechts werden immer deutlicher. Dieser Beitrag versucht, einige wichtige Fragestellungen für den notariellen Alltag zu erhellen, die durch die Veränderungen hervorgerufen wurden. Zum einen geht es um ein sachenrechtliches Thema im Zusammenhang mit der Begründung von Sondereigentum an Stellplätzen, zum anderen um die Rechtsstellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
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Das notarielle Nachlassverzeichnis: Die Grenzen der Ermittlungspflichten
- Redaktion
- Erbrecht
In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Das notarielle Nachlassverzeichnis – Sonderfragen“ erfahren Sie von Referent Ulf Schönenberg-Wessel, welche Anforderungen die aktuelle Rechtsprechung an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses stellt, welche Rolle Kontoauszüge, Registerabfragen und die Mitwirkung des Erben spielen und wie mit besonderen Herausforderungen wie Gemeinschaftskonten oder Kryptowerten umzugehen ist.
Notaranderkonto Schritt für Schritt: Ablauf, Fristen und Abrechnung im Notarbüro
- KanzleiBanking
- Kanzleimanagement, Sonstiges
Die für das Notaranderkonto maßgeblichen Regeln finden sich insbesondere in BeurkG, NotAktVV, DONot und GNotKG; hinzu kommen je nach Fall geldwäscherechtliche Vorgaben. Im Notarbüro werden sie aber nicht in dieser Reihenfolge gebraucht, sondern entlang der Abwicklung — von der Entscheidung im Entwurf bis zur Ablage in der Nebenakte. Dieser Leitfaden bringt sie in die praktische Ordnung und benennt die Stellen, an denen es erfahrungsgemäß klemmt.
Der demente dinglich Vorkaufsberechtigte im Verkaufsfall
- Nele Scholz
- Immobilienrecht
Im Grundbuch des zu verkaufenden Grundstücks ist in Abteilung II ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für eine namentlich genannte natürliche Person eingetragen.
Auf Nachfrage erklärt der Verkäufer, dass er sich seinerzeit mit seinem damaligen Nachbarn auf die Einräumung eines Vorkaufsrechts geeinigt und die Eintragung im Grundbuch veranlasst habe. Dieser sei vor einigen Jahren in ein Pflegeheim gezogen und leide an einer fortgeschrittenen Demenz. Dies wird durch die Angaben des Sohnes des Vorkaufsberechtigten bestätigt.
Gesetzesänderung 2024: Übertragbarkeit von Dienstbarkeiten mit privilegierten Nutzungszwecken für privilegierte Nutzungsberechtigte, § 1092 Abs. 3 BGB
- Harald Wilsch
- Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht
Mit der Gesetzesänderung 2024[1] trat am 17.10.2024 eine grundlegende Änderung in Kraft, gerichtet gegen die fehlende Übertragungsmöglichkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, § 1092 Abs. 3 S. 1 BGB.[2] Eröffnet wurde ein neues Paradigma, die Übertragbarkeit von Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energie-Anlagen, allerdings nicht in ersetzender, sondern in komplementärer Weise, § 1092 Abs. 3 S. 1 BGB.[3] Dies soll zur Realisierung der Agenda 2030 beitragen.[4]
Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: Rechtsfolgen bei unberechtigter Nichtanerkennung + Leitfaden
- Prof. Dr. Walter Bayer/Sophia Runge
- Familienrecht, Wirtschaftsrecht
Betrachten wir uns nun die Rechtsfolgen für Banken und Sparkassen, wenn sie notarielle Vorsorgevollmachten nicht anerkennen. Auch in diesem Fall besteht ein Haftungsrisiko. Denn Banken und Sparkassen sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung an die Leistungstreuepflicht gebunden. Dieser entspringt die Verpflichtung, keine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Vertragszweckes und des Leistungserfolges herbeizuführen.
Die vorsorgliche Hofaufhebungserklärung
- Dr. Heiner Roemer, Ralf Stephany, Dr. Christian Vaupel
- Erbrecht
In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass bei landwirtschaftlichen Besitzungen, die Hof sein könnten, weder ein positiver noch ein negativer Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, also weder eingetragen ist, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, noch vermerkt ist, dass eine vormals vorhanden gewesene Hofeigenschaft aufgehoben und damit erloschen ist. Das Schweigen des Grundbuchs ist leider kein verlässlicher Hinweis auf das Fehlen der Hofeigenschaft.