Vorbehaltene Nutzungsrechte wie Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Mitbenutzungsrechte sind zentrale Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge – und zugleich rechtlich wie steuerlich hochsensibel. Doch worauf kommt es bei der Gestaltung wirklich an? Am Dienstag, 21. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr hält Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. dazu ein Webinar. Wir haben vorab mit dem Referenten gesprochen.

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Nießbrauchs- und Wohnungsrechte aus zivil-, pflichtteils-, bewertungs-, ertrag-, grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

Vorbehaltene Nutzungsrechte wie Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Mitbenutzungsrechte sind zentrale Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge – und zugleich rechtlich wie steuerlich hochsensibel. Doch worauf kommt es bei der Gestaltung wirklich an? Am Dienstag, 21. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr hält Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. dazu ein Webinar. Wir haben vorab mit dem Referenten gesprochen.

Aktuelles im Notariat: die Gebührenerhebungspflicht des Notars

Entwürfe nicht abrechnen, um Mandate nicht zu gefährden? Was in der Praxis mitunter als Entgegenkommen verstanden wird, kann gebührenrechtlich und berufsrechtlich hochproblematisch sein. Dieser Ausschnitt aus dem Online-Kurs „Aktuelles im Notariat“ macht deutlich: Die Erhebung gesetzlicher Notarkosten ist keine Frage von Kulanz, sondern Amtspflicht – mit möglichen strafrechtlichen Implikationen, wenn Gebühren bewusst nicht erhoben werden. Referent Frank Tondorf beleuchtet, warum gerade bei Entwürfen und vorzeitig beendeten Beurkundungsverfahren besondere Sorgfalt geboten ist und welche Risiken in vermeintlich „pragmatischen“ Lösungen liegen.

Rechtliche Akzeptanz der elektronischen Beurkundung in Deutschland

Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers ist die vollständige rechtliche Gleichstellung elektronischer Urkunden mit den herkömmlichen Papierurkunden. Nach der Begründung zum Gesetz soll die elektronische Urkunde denselben Beweiswert wie eine Urkunde in Papierform genießen. Sie ist damit eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 415 Abs. 1 ZPO, wonach „öffentliche Urkunden den vollen Beweis dessen begründen, was die […]

Auftreten in Öffentlichkeit und Werbung (§ 29 BNotO)

§ 29 Abs. 1 BNotO sieht vor, dass der Notar jedes gewerbliche Verhalten, insbesondere eine dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung, zu unterlassen hat. § 29 Abs. 2 und 3 BNotO enthalten Sonderreglungen für Anwaltsnotare. Weiterführender Hinweis: Während die berufsrechtlichen Vorgaben der BRAO zum Werbeverhalten des Rechtsanwalts in den vergangenen Jahren eine erhebliche Liberalisierung erfahren haben, […]

Elektronische Präsenzbeurkundung seit 29.12.2025

Die Möglichkeiten Beurkundungen digital umzusetzen sind weitreichender geworden – dies durch das am 29.12.2025 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung. (Die Verkündung erfolgte im BGBl I, Nr. 320 v. 12.12.2025.) Damit greift ein wichtiger Fortschritt, durch Digitalisierung der Abwicklungsprozesse zwischen Notariaten und Gerichten die Arbeit effizienter zu gestalten. Störende Medienbrüche können unterbleiben (bei Medienbrüchen können Unterbrechungen und Wechsel von Kommunikations- und Informationsträger Fehler und Verzögerungen verursachen).

Societas@Notariat – Gesellschaftsrecht: Das Quartalsupdate

Gesellschaftsrecht im Notariat steht unter permanentem Veränderungsdruck. Neue Entscheidungen der Registergerichte und Oberlandesgerichte, Leitlinien des Bundesgerichtshofs sowie Reformgesetze wie MoPeG und UmRUG verändern fortlaufend die Anforderungen an Gestaltung, Beurkundung und Vollzug. Wer hier auf dem aktuellen Stand bleiben will, braucht mehr als punktuelle Fortbildung – gefragt ist eine kontinuierliche, systematisch aufgebaute Begleitung durch das Jahr.