Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Sind Sie fit für die NoFa-Abschlussprüfung?

Die NoFa-Abschlussprüfungen rücken immer näher – und damit der Moment, in dem alle Auszubildenden, die sich gerade im 3. Lehrjahr befinden, ihr Wissen unter Beweis stellen müssen. Doch keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung meistern Sie diese Herausforderung souverän! Entscheidend ist, sich frühzeitig mit den prüfungsrelevanten Themen auseinanderzusetzen und gezielt offene Wissenslücken zu schließen. Testen […]

Vollzug in besonderen Fällen

In Teil 1 und Teil 2 haben wir bereits verschiedene Gebührentatbestände der Vollzugstätigkeiten beleuchtet. Heute widmen wir uns im letzten Teil den besonderen Fällen.

Vollzugstätigkeiten – Teil 2

Weiter geht’s: Im ersten Teil haben wir bereits damit begonnen, einen für die Praxis verwendbaren Überblick über die verschiedene Gebührentatbestände (Teil 1: Vollzugsgebühr gemäß der Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-3) zu geben. Werfen wir nun einen Blick auf Vollzugsgebühr gemäß der Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4-11, sowie auf Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 2 und Abs. 3.

Vollzugstätigkeiten

Im Rahmen eines Beurkundungsverfahrens / sonstigen Verfahrens wird der Notar häufig auch mit dem Vollzug des Geschäfts beauftragt. Gleiches ist ferner möglich, wenn ein Notar ausschließlich den Entwurf einer Urkunde gefertigt, lediglich die Unterschrift auf einem Fremdentwurf beglaubigt oder nur die Urkunde eines anderen Notar zu prüfen / bei Gericht einzureichen hat. Für die verschiedenen Vollzugstätigkeiten fallen unterschiedliche Gebühren an, die jedoch innerhalb eines Verfahrens / Geschäfts (mit Ausnahme der Gebühr für die Erzeugung der XML-Strukturdaten) nur einmal berechnet werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweilige Tätigkeit vor oder nach der Beurkundung / Entwurfsanfertigung erfolgt ist.

Die elektronische Präsenzbeurkundung – Ein erster Einblick

Am 22. Mai 2024 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Nachdem seit dem Jahr 2022 bereits im Rahmen der notariellen Online-Verfahren elektronische Niederschriften errichtet werden können, soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, auch im herkömmlichen Präsenzverfahren, also mit den Erschienenen im Notarbüro, eine elektronische Urkunde zu errichten. Zwischenzeitlich hat am 09. Oktober 2024 die Anhörung der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung stattgefunden, so dass davon auszugehen ist, dass der Regierungsentwurf demnächst auch Gesetz wird.

Ausdrucksfähigkeit von Stimme und Körpersprache

Wussten Sie, dass 80 % unserer Entscheidungen und Reaktionen durch nonverbale Kommunikation beeinflusst werden? Der Großteil unserer täglichen Kommunikation erfolgt nonverbal – über Mimik, Gestik, Körperhaltung und Blicke.