- Ulf Schönenberg-Wessel
- Erbrecht
Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.
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Was unklar ist, wird klar gemacht! Notar muss Beurkundung korrigieren dürfen
- Christian Noe
- Gebührenrecht/Kostenrecht, Sonstiges
Immer wieder kommt es zwischen Mandanten und dem Notar zum Streit über die Kosten, wenn Beurkundungen vorzeitig abgebrochen werden. Das OLG Karlsruhe hat über einen Fall entschieden, in dem eine Mandantin einen laufenden Termin platzen ließ, da sie nicht alle Urkundstexte verstand (22.2.23, Az. 19 W 108/21 [Wx]). Sie berief sich außerdem darauf, dass der Notar einen Beratungstermin nicht selbst, sondern durch seinen Büroleiter durchführen ließ. Das OLG ließ beide Vorwürfe nicht gelten.
Schenkungsverträge – Teil 2 – Notarkosten
- Tanja Roden
- Erbrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht, Steuerrecht
Wird ein Schenkungsvertrag beurkundet, ist zunächst festzustellen, ob es sich um eine Schenkung mit oder ohne Gegenleistung handelt. Findet eine Vermögensübertragung ohne Gegenleistung statt, ist der Geschäftswert nach § 97 Abs. 1 GNotKG (Wert des Beurkundungsgegenstandes/Rechtsverhältnisses) zu bestimmen. Erfolgt eine Gegenleistung (Austauschvertrag), ist § 97 Abs. 3. GNotKG einschlägig (Vergleich der Werte von Beurkundungsgegenstand/Rechtsverhältnis und […]
Schenkungsverträge – Teil 1: Schenkungssteuer
- Tanja Roden
- Erbrecht, Steuerrecht
Alle Notarinnen und Notare beurkunden regelmäßig Verträge, die eine Schenkung (§ 516 BGB) zum Inhalt hat. Sie haben somit eine große wirtschaftliche Bedeutung in ihrem Arbeitsalltag. Bei einer Schenkung wird Vermögen unter Lebenden übertragen. Eine sog. Handschenkung, bei der z. B. ein Geldbetrag / Gegenstand geschenkt wird, bedarf nicht der Schriftform. Soll jedoch eine Immobilie […]
Vom unechten VIP bis zum Profi
- Tabitha Baldauf
- Sonstiges
Die Antwort auf die Frage danach, welche Art von Mandanten denn wohl die am liebsten genommene ist, lautet sicherlich allseits: „Der Pflegeleichte“.
Notarfachangestellte/r Notarfachwirt/in – der schönste Beruf der Welt
- Aline Krumpholz-Jung
- Kanzleimanagement
Haben Sie sich mal gefragt, was Sie als Notarfachangestellte/r bzw. Notarfachwirt/in bewirken?
Wie bewirken? Was soll ich schon bewirken? Ich entwerfe und wickle Urkunden ab. Was soll man damit denn bewirken? Ich arbeite in einem Büro! Was für außerordentliche Leistungen erbringe ist denn schon? Ich bin doch keine Krankschwester/kein Krankenpfleger oder gar Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann. Was bewirke ich in dieser Welt denn schon großartig? Ich arbeite meine Akten ab und das war es. Ist dem tatsächlich so? Arbeiten wir nur Akten ab?
Neuerungen bei der Partnerschaftsgesellschaft
- Bernd Bös
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Als wesentliche Neuerungen sieht das MoPeG bei der Partnerschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft (PartG) nunmehr u.a. Folgendes vor:
