Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Gegen den Konzern Meta (ehemals Facebook) wurde im Mai 2023 wegen Verstoßes gegen europäisches Datenschutzrecht in Irland wegen unerlaubter Datenübertragung ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Milliarden Euro verhängt. Mit diesen Dimensionen müssen sich Notarinnen und Notare hierzulande nicht auseinandersetzen. Die Themen Digitalisierung und Datenschutzrecht benötigen aber nicht zuletzt auch wegen der voranschreitenden Entwicklungen im […]

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