Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Hindernisse bei der Erfüllung allgemeiner Sorgfaltspflichten

Für den Notar können sich in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten ergeben, wenn die zur Identifizierung erforderlichen Informationen etwa zum wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere aufgrund mangelnder Mitwirkung der Beteiligten) nicht ermittelt werden können. Für diese Situation enthält das GwG ausdrückliche Regelungen. Fehlende Informationen und Unterlagen der Beteiligten § 11 Abs. 6 GwG sieht ausdrücklich eine Verpflichtung der […]

Der Datenschutzbeauftragte im Notariat

Notarinnen und Notare sind als öffentliche Stellen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet – unabhängig von der Größe des Notariats. In der Praxis stellt sich dabei jedoch schnell die weitergehende Frage: Wer eignet sich für diese Funktion, wie sollte sie organisatorisch eingebunden werden und was muss geschehen, damit Datenschutz im Kanzleialltag nicht nur auf dem Papier funktioniert?

KI im Notariat: Effizienz trifft Fachwissen

Im Interview gibt Tim Kahlhofen, Co-Founder & CEO von NotarNow, Einblicke in die Praxis: Er erläutert, in welchen Bereichen Notariate besonders schnell von KI profitieren, wie sich typische Arbeitsprozesse konkret verändern und welchen Mehrwert die Integration der Fachinhalte des Notarverlags bietet. Zudem spricht er darüber, wie Transparenz und Kontrolle sichergestellt werden und wie eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen KI, Mitarbeitenden und Notar im Alltag aussehen kann.

Missglückte Erbregelung – Prä- und postmortale Möglichkeiten zur Korrektur erbrechtlicher Ansprüche

Starre Bindungswirkungen, steuerliche Nachteile und unerwartete Erbansprüche führen oft dazu, dass ein ursprünglich gewünschtes erbrechtliches Ergebnis nicht erreicht wird. Doch welche Korrekturmöglichkeiten gibt es? Und wie lassen sich Fehler im Nachhinein noch rechtssicher beheben? Diese Fragen beantwortet Dr. Dietmar Weidlich in seinem Webinar am Donnerstag, 7. Mai 2026 von 10:00 – 12:45 Uhr. Wir haben mit dem Referenten schon vorab gesprochen.

Verschenken/Verkaufen/Vererben: Entgeltlichkeit im zivilrechtlichen, erbschaft- und einkommensteuerlichen Sinn und ihre Vermeidung

Bei der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen – ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen – stehen zahlreiche Gestaltungsvarianten zur Verfügung. Doch welche ist im konkreten Fall die richtige? Am Dienstag, 28. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr beleuchtet Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. diese Fragen in seinem Webinar. Wir haben vorab mit ihm gesprochen.

Formelle Anforderungen an Notarkostenrechnungen und ihre Folgen: Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2025 – 19 W 51/24 (Wx)

Das notarielle Kostenrecht wird maßgeblich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geprägt. Anders als im allgemeinen Vertragsrecht sind Notare bei der Bestimmung ihrer Vergütung allerdings nicht frei; die Höhe der Gebühren ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Kostenverzeichnisses zum GNotKG und richtet sich regelmäßig nach dem Geschäftswert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts.