Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Effizientere Prozesse im Notariat: Anderkonten digital führen

Deutschland muss digitaler werden, um im internationalen Vergleich nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten. Wie Notaren die Digitalisierung gelingen kann, zeigt das Beispiel einer KI-basierten Lösung für Bankingprozesse.

Geldwäscherechtliches Barzahlungsverbot gemäß § 16a GwG

Für seit dem 1.3.2023 (Zum zeitlichen Anwendungsbereich näher Bernert/Reyes y Ráfales, NJW 2023, 1686, 1687) geschlossene Verträge gilt das Barzahlungsverbot des § 16a GwG. Die Regelung betrifft alle Verträge, welche auf Kauf oder Tausch von inländischen Immobilien gerichtet sind. Innerhalb dieses Anwendungsbereiches dürfen Geldschulden des Verkäufers – entgegen des gesetzlichen Regelfalls – ausnahmsweise nicht in bestimmten, im Gesetz aufgeführten Zahlungsmitteln erfüllt werden.

Der richtige Einsatz von künstlicher Intelligenz im Notariat: So unterstützt KI bei der Geldwäscheprüfung

„Schon wieder KI!“, mag man sich bei der Überschrift denken. Verständlich, denn kaum ein Thema wird aktuell inflationärer genutzt, um Aufmerksamkeit zu erregen. Doch gerade weil KI oft mehr Buzzword als Inhalt ist, möchte ich heute aufzeigen, wo und wie künstliche Intelligenz im Notariat tatsächlich Sinn ergibt – und warum sie gerade im Kontext der Geldwäscheprüfung (GwG-Prüfung) besonders hilfreich sein kann.

Insolvenz des Bauträgers

Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.

Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger: Wann ist der Notar der Vertretung bei einer Anmeldung bevollmächtigt?

Gerade bei Registeranmeldungen kommt in der notariellen Praxis die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Notar die Vertretung übernehmen darf. Und gilt dies für Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen? In unserem aktuellen Webinarausschnitt erläutert Frank Tondorf, welche Grundlagen nach § 378 Abs. 2 FamFG hier zu beachten sind – schauen Sie jetzt rein!

Notargebühren: Grundschuldbestellung

Der Geschäftswert für die Grundschuldbestellung entspricht dem Nennbetrag des Grundpfandrechts gem. § 53 Abs. 1 GNotKG. Die Grundschuldbestellung und das abstrakte Schuldversprechen sind gem. § 109 Abs. 2 Nr. 3 GNotKG gegenstandsgleich; ebenso ist gem. § 109 Abs. 1 S. 4 Nr. 4 GNotKG die mit beurkundete Zwangsvollstreckungsunterwerfung dinglich wie persönlich gegenstandsgleich.