- Redaktion
- Kanzleimanagement, Sonstiges
Mit dieser Umfrage möchte der Deutsche Notarverlag herausfinden, wie Sie Künstliche Intelligenz (KI) zurzeit in Ihrem notariellen Alltag nutzen und welche Potenziale oder Bedenken hierbei gegebenenfalls bestehen.
Ihre Teilnahme an der Umfrage erfolgt anonym. Ihre Antworten helfen uns, mögliche Inhalte und Fortbildungen im Kontext der Nutzung von KI zu entwickeln und exakt auf Ihre Bedürfnisse im notariellen Alltag zuzuschneiden.
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Umfrage: Nutzung von KI im Notariat
- Redaktion
- Kanzleimanagement, Sonstiges
Mit dieser Umfrage möchte der Deutsche Notarverlag herausfinden, wie Sie Künstliche Intelligenz (KI) zurzeit in Ihrem notariellen Alltag nutzen und welche Potenziale oder Bedenken hierbei gegebenenfalls bestehen.
Ihre Teilnahme an der Umfrage erfolgt anonym. Ihre Antworten helfen uns, mögliche Inhalte und Fortbildungen im Kontext der Nutzung von KI zu entwickeln und exakt auf Ihre Bedürfnisse im notariellen Alltag zuzuschneiden.
Notargebühren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Errichtet wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, in dem sich (mind.) zwei Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, so wie im Gesellschaftsvertrag bestimmt, zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB).
Die Wahrnehmung der Notarvertretung im Rahmen des notariellen Anwärterdienstes – Teil 1: die Vorbereitung
- Björn Centner, Lukas Wernert
- Berufsrecht
Der Notarvertretung kommt für die Funktionsweise des Notariatswesens eine grundlegende Bedeutung zu, weil sie einen Ausgleich zwischen den persönlichen Interessen des Notars und dem öffentlichen Interesse des Staates an einer geordneten und jederzeit verfügbaren vorsorgenden Rechtspflege schafft.
Notargebühren: Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Familienrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht, Miet- und WEG-Recht
Verlobte, Eheleute und Lebenspartner können vom gesetzlichen Regelfall des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft abweichen. Dazu kommt der Abschluss einer ehevertraglichen Vereinbarung in Betracht, mit der Wirkung, dass mit dem Beginn der Ehe ein anderer oder ein modifizierter Güterstand gilt, §§ 1408 ff. BGB. Der Ehevertrag kann vor oder auch nach der Ehe geschlossen werden.
Ehegattentestament: die Pflichtteilsstrafklausel
- Redaktion
- Erbrecht, Familienrecht
Ehegattentestamente enthalten oft eine Pflichtteilsstrafklausel – mit dem Ziel, pflichtteilsberechtigte Kinder davon abzuhalten, bereits nach dem ersten Erbfall und gegen den Willen des oder der Längerlebenden Ansprüche geltend zu machen.
In dem Webinarausschnitt vom 11. April 2024 gibt Referentin Julia Roglmeier anhand praxisnaher Beispiele einen kompakten Überblick über die typischen Fallstricke – und zeigt auf, wie sich rechtssichere Formulierungen in der Praxis umsetzen lassen.
Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern unter Beteiligung eines Maklers
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Gebührenrecht/Kostenrecht, Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht
Gibt ein Makler beim Notar – auf Veranlassung eines Beteiligten – die Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs in Auftrag und wünscht die Aufnahme einer ihn begünstigenden Provisionsvereinbarung in die notarielle Urkunde, ist Vorsicht geboten.