- Ulf Schönenberg-Wessel
- Erbrecht
Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.
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So gelingt ein gelungenes On- und Offboarding als Teil einer guten Mitarbeiterbindung
- Ronja Tietje
- Kanzleimanagement
Bei einem gelungenen Onboarding geht es nicht nur darum, dass am 1. Arbeitstag der Arbeitsplatz des neuen Mitarbeitenden funktionstüchtig ist, sondern auch darum, das neue Teammitglied emotional willkommen zu heißen.
„Irgendwo muss da noch Geld stecken!“ – Auf der Suche nach dem goldenen (Nachlass)Schatz … Verborgene Konten? Notare prüfen gründlich, sind aber keine Spürhunde
- Christian Noe
- Erbrecht
Steht einer Person ein Pflichtteil zu, kann diese von den Erben ein Nachlassverzeichnis verlangen (§ 2314 Abs. 1 S. 1 BGB). Notare müssen Nachlass und Vermögen dann genau durchleuchten. Wie sie recherchieren und ausforschend vorgehen, haben sie dabei selbst in der Hand. Die Anforderungen an Notare dürfen jedoch nicht ins Unermessliche wachsen, sagt der BGH (Beschl. v. 07.03.2024, Az. I ZB 40/23). Hatte ein Erblasser mehrere Konten im Ausland, muss der Notar nicht bei allen möglichen dortigen Kreditinstituten anklopfen, um weitere Konten aufzuspüren. Dafür müssen schon ein paar konkrete Hinweise auf Konten oder Gelder auf dem Tisch des Notars landen.
Effizientes Feedback-Management: Feedback als Chance für die Kanzlei verstehen
- Redaktion
- Kanzleimanagement
In dem Webinar-Auszug vom 11. Juni 2024 geht es um das Thema: Feedback als Chance für die Kanzlei verstehen
Einzelunternehmer und Gewerbesteuer: Das müssen Sie wissen
- Prof. Dr. Martin Cordes
- Basiswissen Notariat, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht
Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe (Hierzu BVerfG, 15.1.2008 – 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1) sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden nicht mit der Gewerbesteuer belegt. Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer, die an einen stehenden Gewerbebetrieb im Inland anknüpft und deren Aufkommen den Kommunen zusteht.
Zu viel des Guten? – Wenn Organspende-Dokumente sich widersprechen …
- Christian Noe
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Sonstiges
Im März 2024 wurde das neue Organspende-Register freigeschaltet. Wer im Todesfall eigene Organe oder eigenes Gewebe spenden will, kann seinen Willen nun einfach digital hinterlegen. Ärzte und Kliniken sind dann schnell im Bilde, ob jemand spendewillig ist. Dieser Beitrag erklärt kurz die Vorteile des neuen Registers und warum es ein Problem sein kann, wenn doppelte bzw. mehrfach aufgesetzte Verfügungen vorliegen.
Grenzüberschreitende Umwandlungen: Notarielle Beurkundung des Umwandlungsplans
- Dr. Peter Stelmaszczyk
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit der Urkundsbeteiligten und des Notars an einem Ort.
