Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Schenkungsverträge – Teil 3 vorweggenommenen Erbfolge

Dieser Vertragstyp wird sehr häufig zwischen Eltern und Kindern geschlossen und zielt darauf ab, das Vermögen der Eltern (Schenker/Überlasser) zu deren Lebzeiten an das Kind (Beschenkter/Übernehmer) zu übertragen. Sind mehrere Kinder vorhanden, kann das Vermögen unter diesen aufgeteilt werden. Selbstverständlich kann dieser Vertragstyp auch zwischen entfernteren Verwandten (z.B. Großeltern/Enkel oder Geschwistern) oder nicht Verwandten geschlossen werden, was in der Praxis jedoch nur geringe Relevanz hat.

Was unklar ist, wird klar gemacht! Notar muss Beurkundung korrigieren dürfen

Immer wieder kommt es zwischen Mandanten und dem Notar zum Streit über die Kosten, wenn Beurkundungen vorzeitig abgebrochen werden. Das OLG Karlsruhe hat über einen Fall entschieden, in dem eine Mandantin einen laufenden Termin platzen ließ, da sie nicht alle Urkundstexte verstand (22.2.23, Az. 19 W 108/21 [Wx]). Sie berief sich außerdem darauf, dass der Notar einen Beratungstermin nicht selbst, sondern durch seinen Büroleiter durchführen ließ. Das OLG ließ beide Vorwürfe nicht gelten.

Schenkungsverträge – Teil 2 – Notarkosten

Wird ein Schenkungsvertrag beurkundet, ist zunächst festzustellen, ob es sich um eine Schenkung mit oder ohne Gegenleistung handelt. Findet eine Vermögensübertragung ohne Gegenleistung statt, ist der Geschäftswert nach § 97 Abs. 1 GNotKG (Wert des Beurkundungsgegenstandes/Rechtsverhältnisses) zu bestimmen. Erfolgt eine Gegenleistung (Austauschvertrag), ist § 97 Abs. 3. GNotKG einschlägig (Vergleich der Werte von Beurkundungsgegenstand/Rechtsverhältnis und […]

Schenkungsverträge – Teil 1: Schenkungssteuer

Alle Notarinnen und Notare beurkunden regelmäßig Verträge, die eine Schenkung (§ 516 BGB) zum Inhalt hat. Sie haben somit eine große wirtschaftliche Bedeutung in ihrem Arbeitsalltag. Bei einer Schenkung wird Vermögen unter Lebenden übertragen. Eine sog. Handschenkung, bei der z. B. ein Geldbetrag / Gegenstand geschenkt wird, bedarf nicht der Schriftform. Soll jedoch eine Immobilie […]

Neuerungen bei der Partnerschaftsgesellschaft

Als wesentliche Neuerungen sieht das MoPeG bei der Partnerschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft (PartG) nunmehr u.a. Folgendes vor:

Das Verwahrungsverzeichnis (§§ 21 ff. NotAktVV)

Das Verwahrungsverzeichnis (VVZ) hat am 01.01.2022 das Verwahrungsbuch, die Anderkontenliste, das Massenbuch, sowie das Namensverzeichnis zum Massenbuch abgelöst. Es wird – wie das UVZ – ausschließlich elektronisch geführt und zentral im Elektronischen Urkundenarchiv mittels des Moduls „Verwahrungsverzeichnis“ in XNP geführt und verwaltet.