Ist eine Person allein als Eigentümer des Grundstücks gebucht, kann sie auch allein nach § 8 Abs. 1 WEG durch einseitige Erklärung, die Aufteilung dieses Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum abgeben („Vorratsteilung“). Sind mehrere Personen Eigentümer (Gemeinschaftsverhältnis beliebig), können auch sie nach § 8 Abs. 1 WEG durch einseitige Erklärung die „Vorratsteilung“ abgeben.

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Das Erbscheinverfahren: Der Erbschein (Grundlagen und Rechtswirkungen)

Nicht zu selten muss ein Erbe anhand eines Erbscheins einen zuverlässigen Nachweis der Erbfolge durch eine öffentliche Urkunde erbringen. Das Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins beginnt mit einem streng bindenden Antrag, welcher zu begründen und zu unterschreiben ist.

Der Notar als Führungskraft: Das Notariat als Unternehmen

Jeder Notar ist neben seiner beruflichen Tätigkeit auch ein Unternehmer und in dieser Funktion eine Führungskraft. Diese Erkenntnis führt dazu, dass der Notar neben seiner juristischen Tätigkeit auch unternehmerische Gesichtspunkte beachten muss, um am Markt erfolgreich zu sein. Erfolgt das nicht, sinken im hart umkämpften Rechtsdienstleistungsmarkt die Chancen auf ein gutes wirtschaftliches Ergebnis. In dem […]

Die Gründung einer GmbH – Ein erster Überblick

Von so einigen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unternehmerisch tätig zu werden, ist neben der Gründung eines Einzelunternehmens insbesondere die Gründung einer GmbH die wohl am meist gewählte, da die Gesellschafter einer GmbH ihre Haftung auf eine von ihnen in die Gesellschaft zu leistende Einlage beschränken können.Die Gründung einer GmbH führt jedoch gemäß § 2 Abs. […]

In Social Media in aller Munde – Die Morgenroutine

Schauen wir in den Sozialen Medien, sprechen gefühlt alle von der Morgenroutine. Wir sehen schlanke Frauen, die perfekt Yoga praktizieren, meditieren und alle sind super gut drauf. Wir sehen super erfolgreiche Menschen, die ihre Rolex ablegen und sich auf ein Mediationskissen setzen und sodann eine Stunde später in ihren Ferrari, Porsche etc. steigen, um zu […]

Altersgrenze für Notare ist keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.