Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.

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Verschenken/Verkaufen/Vererben: Entgeltlichkeit im zivilrechtlichen, erbschaft- und einkommensteuerlichen Sinn und ihre Vermeidung

Bei der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen – ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen – stehen zahlreiche Gestaltungsvarianten zur Verfügung. Doch welche ist im konkreten Fall die richtige? Am Dienstag, 28. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr beleuchtet Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. diese Fragen in seinem Webinar. Wir haben vorab mit ihm gesprochen.

Formelle Anforderungen an Notarkostenrechnungen und ihre Folgen: Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2025 – 19 W 51/24 (Wx)

Das notarielle Kostenrecht wird maßgeblich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geprägt. Anders als im allgemeinen Vertragsrecht sind Notare bei der Bestimmung ihrer Vergütung allerdings nicht frei; die Höhe der Gebühren ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Kostenverzeichnisses zum GNotKG und richtet sich regelmäßig nach dem Geschäftswert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts.

Grundzüge der Haftung des Vor- und des Nacherben

Die allgemeinen Haftungsregelungen der bzw. des Erben bzw. des Nachlasses sind nicht auf die Vor- und Nacherbschaft zugeschnitten. Sonderregelungen finden sich nur wenige in den §§ 2144–2146 BGB. Haftung des Vorerben vor Eintritt des Nacherbfalls Für die Haftung des Vorerben vor Eintritt des Nacherbfalls gelten keine Besonderheiten gegenüber den allgemeinen Regelungen, weshalb dieser Fall in […]

Nießbrauchs- und Wohnungsrechte aus zivil-, pflichtteils-, bewertungs-, ertrag-, grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

Vorbehaltene Nutzungsrechte wie Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Mitbenutzungsrechte sind zentrale Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge – und zugleich rechtlich wie steuerlich hochsensibel. Doch worauf kommt es bei der Gestaltung wirklich an? Am Dienstag, 21. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr hält Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. dazu ein Webinar. Wir haben vorab mit dem Referenten gesprochen.

Aktuelles im Notariat: die Gebührenerhebungspflicht des Notars

Entwürfe nicht abrechnen, um Mandate nicht zu gefährden? Was in der Praxis mitunter als Entgegenkommen verstanden wird, kann gebührenrechtlich und berufsrechtlich hochproblematisch sein. Dieser Ausschnitt aus dem Online-Kurs „Aktuelles im Notariat“ macht deutlich: Die Erhebung gesetzlicher Notarkosten ist keine Frage von Kulanz, sondern Amtspflicht – mit möglichen strafrechtlichen Implikationen, wenn Gebühren bewusst nicht erhoben werden. Referent Frank Tondorf beleuchtet, warum gerade bei Entwürfen und vorzeitig beendeten Beurkundungsverfahren besondere Sorgfalt geboten ist und welche Risiken in vermeintlich „pragmatischen“ Lösungen liegen.

Vorgelesen und genehmigt – Notarpraxis im Dialog: #3 Was passiert, wenn ein Berliner Testament im Wege steht? – mit Dr. Martin Konstantin Thelen

Ein Berliner Testament kann nach dem ersten Erbfall zum Problem werden: steuerlich teuer, rechtlich bindend. In dieser Folge beleuchten die Notare Matthias-Sören Holland und Dr. Martin Konstantin Thelen einen klassischen Erbfall aus der Praxis und zeigen, wie sich Bindungswirkung und Erbschaftsteuer durch kluge Gestaltung nach dem Erbfall auflösen lassen. Hören Sie rein.