- Ulf Schönenberg-Wessel
- Erbrecht
Eine Gefahr bei der Übertragung eines Erbteils ist, dass sie zu dem unerwünschten Eindringen Außenstehender in die Erbengemeinschaft und zu einer Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung am Nachlass führen kann. Daher steht den Miterben nach § 2034 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um zu vermeiden, dass durch den Erbteilskauf ein Nachteil für sie entsteht.
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Überblick zum neuen Stiftungszivilrecht
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht
Die bundeseinheitliche Neuregelung des bisher überwiegend in den Landesstiftungsgesetzen geregelten Stiftungszivilrechts ist am 1.7.2023 in Kraft getreten (BGBl 2021 I S. 2947 ff.; Überblick zum Werdegang der Reform Janitzki, ErbR 2022, 15 ff.). Nunmehr 29 (statt wie zuvor neun) Normen des BGB enthalten Bestimmungen zu Name, Sitz, Vermögen der Stiftung, Rechten und Pflichten der Organmitglieder, […]
Testament durch Übergabe einer Schrift (§ 2232 BGB, § 30 BeurkG)
- Julia Roglmeier, Markus Sikora, Walter Krug
- Erbrecht
In § 2232 S. 1 BGB wird materiell-rechtlich normiert, dass ein öffentliches Testament zur Niederschrift eines Notars errichtet werden kann, indem der Erblasser dem Notar entweder mündlich seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift übergibt, verbunden mit der Erklärung, dass diese Schrift seinen letzten Willen enthalte. Besonderheiten bei der Übergabe einer Schrift Bei der […]
Motive zum Abschluss eines Übergabevertrags
- André Elsing
- Erbrecht
Gesetzlich ist der Begriff des Übergabevertrags nicht definiert.
Hier liegt eine notarielle Vereinbarung vor, meistens dergestalt, dass ein Übergeber sich verpflichtet einem Übernehmer ein bestimmtes Vermögen zu übereignen. Oft beläuft sich das Vermögen auf eine Immobilie, die auch aufgelassen wird (§ 925 BGB) und zwar typischerweise an einen nahen Angehörigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Die Übertragung ist überwiegend schenkweise gestaltet und enthält zu einem Teil Gegenleistungen oder Vorbehalte (z.B. Wohnrechte oder Schuldübernahmen).
Vor- und Nachteile der Treuhandstiftung
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Gesellschaftsrecht
Das BGB und die Landesstiftungsgesetze befassen sich nur mit (durch behördliche Anerkennung) rechtsfähig werdenden Stiftungen des bürgerlichen Rechtes. Sehr viel weiter verbreitet sind tatsächlich unselbstständige, sog. Treuhandstiftungen (monografisch: Wallenhorst/Wallenhorst, Die Treuhandstiftung, 2023. Übersicht bei Gemmer, EE 2023, 64 ff. (mit Muster der Ausstattung S. 68) und EE 2023, 77 ff. (dort Muster der Satzung); Kuhn, […]
Amtsniederlegung eines Geschäftsführers einer GmbH
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Will ein Geschäftsführer sein Amt beenden, kann er einseitig die Niederlegung seines Amtes erklären. Hierzu ist der Geschäftsführer jederzeit befugt, wenn kein Rechtsmissbrauch vorliegt. Missbräuchlich ist eine Amtsniederlegung, wenn die Insolvenz der Gesellschaft bevorsteht und der einzige Geschäftsführer sich seines Amtes entledigen will.
Vorgelesen und genehmigt – Notarpraxis im Dialog: #2 BVerfG: Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig
- Redaktion
- Berufsrecht
Mit Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Notar Matthias Sören Holland spricht darüber mit Prof. Dr. Christian Waldhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Gemeinsam ordnen sie die Entscheidung ein und beleuchten ihre Folgen für die notarielle Praxis.