- Sabine Vetter
- Sonstiges
Noch vor dem Einloggen auf die Online-Bibliothek erscheint der Hinweis auf den neuen KI Assistenten mit dem Aufruf, diesen auszuprobieren. Ein Aufruf, dem man folgen sollte!
Was mit „Frag den Fuchs“ in ReNoSmart begann, wird nun in allen Onlinebibliotheken – also auch Notarpraxis Wissen – optimal umgesetzt. In allen Modulen, Musterkollektion bis Primus, ist der KI-Assistent enthalten.
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Geschichtlicher Aufriss des deutschen Notariats
- Notarkasse München A.D.Ö.R., Andreas Bosch, Benedikt Strauß
- Basiswissen Notariat, Berufsrecht
Der Beruf des Notars blickt auf eine lange Historie zurück. Der Notar, dem lateinischen Wort notarius (= „Schreiber“) entlehnt, war ursprünglich ein Urkunden- und Gerichtsschreiber, der Urkunden und Protokolle verfasste. Das Amt wurde ihm vom Kaiser verliehen. Unter Kaiser Maximilian I. entstand im Jahr 1512 die erste für ganz Deutschland geltende Notariatsverfassung, die Reichsnotarordnung. Diese […]
Urkundssprache und Beteiligung sprachfremder Personen
- Dr. Thorsten Führ, Dr. Philipp Selentin
- Basiswissen Notariat, Berufsrecht
Grundsätzlich sind die Urkunden in deutscher Sprache abzufassen (§ 5 Abs. 1 BeurkG). Das ist zwingendes Recht für Amtsgerichte, Standesämter, Jugendämter und alle anderen Urkundspersonen. Nur der Notar (und die deutschen Konsuln) dürfen die Urkunden auf Verlangen der Beteiligten in einer fremden Sprache errichten. Der Notar soll das aber nur tun, wenn er dieser Sprache hinreichend mächtig ist (§ 5 Abs. 2 BeurkG).
Behandlung der Post im Notariat
- Dr. Thorsten Führ, Dr. Philipp Selentin
- Basiswissen Notariat, Kanzleimanagement
Die eingehende Post wird sofort dem Notar vorgelegt. Dem Notarbüro können Sendungen durch die Post oder über ein Gerichtsfach zugehen. In die Fächer bei den Gerichten legen die Gerichte und manchmal auch andere am gleichen Ort ansässige Notare für den Notar bestimmte Schriftsätze, Mitteilungen, Urkunden oder sonstige Sendungen ein. Die Gerichtsfächer müssen regelmäßig nachgesehen werden. […]
Wesen des Hofübergabevertrages
- Dr. Heiner Roemer
- Basiswissen Notariat, Erbrecht
Wird ein Hof i.S.d. HöfeO zum Zweck der Vorwegnahme der Erbfolge übertragen, so handelt es sich um einen Hofübergabevertrag. (In den Ländern, die kein besonderes Höferecht kennen, nennt man auch die „Landgüter“ Höfe und spricht auch bei ihnen von „Hofübergabe“.) Für ihn gelten einige Besonderheiten. Begriff Es muss sich um einen Hof i.S.d. HöfeO handeln. […]
Überblick über die beschränkten dinglichen Rechte
- Hanna Bamberger
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Immobilienrecht
Das Eigentum ist das umfassende Herrschaftsrecht über eine Sache. Dies bedeutet, dass der Eigentümer mit dem ihm gehörenden Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren kann: Er kann über das Grundstück frei verfügen, d.h. er kann es verkaufen, verschenken und vererben. Er kann das Grundstück auch einem anderen zum Gebrauch überlassen, z.B. vermieten oder verpachten.
Die Vorsorgevollmacht – Teil 2: Patientenverfügung
- Tanja Roden
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht
Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument der persönlichen Selbstbestimmung im medizinischen Bereich. Sie dient dazu, den individuellen Wünschen einer Person in Bezug auf medizinische Behandlungen – insbesondere im Hinblick auf lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen – verbindlich festzuhalten. Mit ihr kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind und welche ausdrücklich abgelehnt werden, wenn eine Kommunikation mit Ärzten oder Angehörigen nicht mehr möglich ist.