Das notarielle Gebührenrecht ist von Haus aus ganz formuliert – das heißt, der Gesetzgeber hat hier nicht nur Vorschriften zur materiellen Berechnung, sondern auch Vorschriften, die auf die formelle Gebührenrechnung abzielen, erlassen. Gebührenrechnungen können gegebenenfalls sogar unwirksam werden, wenn ebendiese formellen Vorschriften nicht eingehalten werden. Einen Einblick darin, was es in der notariellen Gebührenrechnung zu beachten gilt, gibt Referent Frank Tondorf in folgendem Webinar-Auszug vom 21. November 2024:

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Das 1×1 der notariellen Gebührenrechnung: Fälligkeit der Notarkosten

Das notarielle Gebührenrecht ist von Haus aus ganz formuliert – das heißt, der Gesetzgeber hat hier nicht nur Vorschriften zur materiellen Berechnung, sondern auch Vorschriften, die auf die formelle Gebührenrechnung abzielen, erlassen. Gebührenrechnungen können gegebenenfalls sogar unwirksam werden, wenn ebendiese formellen Vorschriften nicht eingehalten werden. Einen Einblick darin, was es in der notariellen Gebührenrechnung zu beachten gilt, gibt Referent Frank Tondorf in folgendem Webinar-Auszug vom 21. November 2024:

Das Telefon – die Visitenkarte des Notariats: Der eingehende Anruf

Das Telefon klingelt … was ist zu tun? Heutzutage löst das Telefon bei vielen Menschen, insbesondere den jüngeren Kollegen, Panik aus. Und das ist schlecht. Denn der Empfangsbereich und das Telefon sind die Visitenkarte des Notariats.

Rücktritt des Verkäufers mangels Zahlung vom Bauträgervertrag

Die veränderte Zins- und Finanzierungslage hat zahlreiche Käufer vor unerwartete Herausforderungen gestellt. Besonders Käufer, die bei Abschluss des Kaufvertrages auf eine für sie günstige Entwicklung der Zinsen gehofft und den Abschluss ihrer Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt geplant haben, sind davon betroffen.

Sind Sie fit für die NoFa-Abschlussprüfung?

Die NoFa-Abschlussprüfungen rücken immer näher – und damit der Moment, in dem alle Auszubildenden, die sich gerade im 3. Lehrjahr befinden, ihr Wissen unter Beweis stellen müssen. Doch keine Sorge: Mit der richtigen Vorbereitung meistern Sie diese Herausforderung souverän! Entscheidend ist, sich frühzeitig mit den prüfungsrelevanten Themen auseinanderzusetzen und gezielt offene Wissenslücken zu schließen. Testen […]

Vollzug in besonderen Fällen

In Teil 1 und Teil 2 haben wir bereits verschiedene Gebührentatbestände der Vollzugstätigkeiten beleuchtet. Heute widmen wir uns im letzten Teil den besonderen Fällen.

Vollzugstätigkeiten

Im Rahmen eines Beurkundungsverfahrens / sonstigen Verfahrens wird der Notar häufig auch mit dem Vollzug des Geschäfts beauftragt. Gleiches ist ferner möglich, wenn ein Notar ausschließlich den Entwurf einer Urkunde gefertigt, lediglich die Unterschrift auf einem Fremdentwurf beglaubigt oder nur die Urkunde eines anderen Notar zu prüfen / bei Gericht einzureichen hat. Für die verschiedenen Vollzugstätigkeiten fallen unterschiedliche Gebühren an, die jedoch innerhalb eines Verfahrens / Geschäfts (mit Ausnahme der Gebühr für die Erzeugung der XML-Strukturdaten) nur einmal berechnet werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweilige Tätigkeit vor oder nach der Beurkundung / Entwurfsanfertigung erfolgt ist.