- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Gebührenrecht/Kostenrecht
Das notarielle Kostenrecht wird maßgeblich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geprägt. Anders als im allgemeinen Vertragsrecht sind Notare bei der Bestimmung ihrer Vergütung allerdings nicht frei; die Höhe der Gebühren ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Kostenverzeichnisses zum GNotKG und richtet sich regelmäßig nach dem Geschäftswert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts.
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Insolvenz des Bauträgers
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Bau- und Architektenrecht
Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.
Der Untergang von Dienstbarkeiten beim Heimfall des Erbbaurechts
- Udo Hagemann
- Bau- und Architektenrecht
Bei nahezu allen Bestellungen von Erbbaurechten stellt sich bei einem mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstück die Frage nach einer Absicherung der im Rang zurücktretenden Dienstbarkeit. Nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG kann das Erbbaurecht nur an ausschließlich erster Rangstelle im Grundbuch des mit dem zu belasteten Grundstück bestellt werden. Es kann also keine nachrangige oder gleichrangige Eintragung erfolgen.
Der Bauträgervertrag (eine Zusammenfassung)
- Tanja Roden
- Bau- und Architektenrecht
Wenn von einem Bauträgervertrag die Rede ist, wird ein einheitlicher Vertrag bezeichnet, in dem neben dem Grundbesitz auch ein ggf. noch nicht errichtetes Bauwerk veräußert wird (§ 650u BGB), der zwingend notariell zu beurkunden ist (§ 311b Abs. 1 BGB). Der Bauträgervertrag ist eine Mischform aus Kauf- und Werkvertrag.
In der Regel wird in einem solchen Vertrag eine bezugs- oder gebrauchsfertige Wohnung / Gewerbeeinheit veräußert; Abweichungen hiervon sind möglich.
Mit welcher Norm aus dem BeurkG wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung Bestandteil der Urkunde?
- Redaktion
- Bau- und Architektenrecht
Das Wohnungseigentumsrecht wirft in der notariellen Praxis immer wieder komplexe Rechtsfragen auf. Eine besondere Rolle spielt dabei die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die für die Eintragung von Wohnungseigentum ins Grundbuch unerlässlich ist. Doch welche Anforderungen stellt das Beurkundungsgesetz in diesem Zusammenhang?
In dem Webinarausschnitt vom 12. August 2024 beantwortet Referent Frank Tondorf ebendiese Frage eines Teilnehmenden.
