- Redaktion
- Kanzleimanagement, Sonstiges
Mit dieser Umfrage möchte der Deutsche Notarverlag herausfinden, wie Sie Künstliche Intelligenz (KI) zurzeit in Ihrem notariellen Alltag nutzen und welche Potenziale oder Bedenken hierbei gegebenenfalls bestehen.
Ihre Teilnahme an der Umfrage erfolgt anonym. Ihre Antworten helfen uns, mögliche Inhalte und Fortbildungen im Kontext der Nutzung von KI zu entwickeln und exakt auf Ihre Bedürfnisse im notariellen Alltag zuzuschneiden.
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Notargebühren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Errichtet wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, in dem sich (mind.) zwei Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, so wie im Gesellschaftsvertrag bestimmt, zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB).
Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften
- Prof. Dr. Martin Cordes
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen.
Zu viel des Guten? – Wenn Organspende-Dokumente sich widersprechen …
- Christian Noe
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Sonstiges
Im März 2024 wurde das neue Organspende-Register freigeschaltet. Wer im Todesfall eigene Organe oder eigenes Gewebe spenden will, kann seinen Willen nun einfach digital hinterlegen. Ärzte und Kliniken sind dann schnell im Bilde, ob jemand spendewillig ist. Dieser Beitrag erklärt kurz die Vorteile des neuen Registers und warum es ein Problem sein kann, wenn doppelte bzw. mehrfach aufgesetzte Verfügungen vorliegen.
Aktuelles im Notariat: Entscheidung OLG Celle 16.04.2024, 20 W 23/24, GbR Grundbuch
- Redaktion
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Die erste obergerichtliche Entscheidung zum Thema Rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums durch eine (noch) nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Eintragung des Eigentumswechsels nach dem 31.12.2023 gem. Art. 229 § 21 Abs. 1 EGBG ist ergangen. Die Besonderheit an der Entscheidung ist, dass das OLG Celle festgestellt hat, dass § 40 GBO keine analoge Anwendung […]
Die GbR nach dem Leitbild des historischen Gesetzgebers und Transformation durch Rspr. und Praxis
- Dr. Peter Stelmaszczyk
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Der historische Gesetzgeber hat die GbR als schuldrechtlichen Vertragstyp konzipiert, bei dem das Gesellschaftsvermögen nicht der Gesellschaft selbst, sondern den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet ist (Fleischer, DB 2020, 1107, 1108 f.; Noack, NZG 2020, 581.). Folgerichtig war das Bestehen eines Gesellschaftsvertrages unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer BGB-Gesellschaft.
Neues zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, §§ 705 ff. BGB n.F.)
- Tanja Roden
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht
Am 01.01.2024 startet das neue Gesellschaftsregister, das – wie beispielsweise auch das Handelsregister – uneingeschränkt öffentlich ist und ausschließlich elektronisch geführt wird. Die Einsicht in das Gesellschaftsregister ist kostenlos.