- Sabine Vetter
- Sonstiges
Noch vor dem Einloggen auf die Online-Bibliothek erscheint der Hinweis auf den neuen KI Assistenten mit dem Aufruf, diesen auszuprobieren. Ein Aufruf, dem man folgen sollte!
Was mit „Frag den Fuchs“ in ReNoSmart begann, wird nun in allen Onlinebibliotheken – also auch Notarpraxis Wissen – optimal umgesetzt. In allen Modulen, Musterkollektion bis Primus, ist der KI-Assistent enthalten.
Zeige Beiträge
Trennung und Scheidung einer Unternehmerehe – Auswirkung auf das Erbrecht
- Christof Münch
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht
Ist die Ehe in einer Krise, so ist es wichtig zu wissen, wie sich Trennung und Scheidung auf das gesetzliche Erbrecht oder auch auf die Erbfolge, die aus einem Testament oder einem Erbvertrag resultiert, auswirkt. Trennung der Ehegatten wirkt sich zunächst nicht auf das Erbrecht aus Entscheidend ist, dass sich die reine Trennung der […]
Die rechtliche Verbindung von Grundstücken
- Nele Scholz
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Immobilienrecht
Im Rahmen von Bauvorhaben, Projektentwicklung und Finanzierung beabsichtigen Eigentümer regelmäßig, Gründstücke im Grundbuch zu verbinden. Nach § 890 BGB gibt es zwei Möglichkeiten der rechtlichen Verbindung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, die Eigentümer aufgrund ihrer Befugnisse nach § 903 BGB im Rahmen des Artikel 14 des Grundgesetzes vornehmen können.
Prüfpflicht des Notars im Grundbuchrecht, § 15 Abs. 3 GBO
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht
Mit dem Eingang der vom Notar beurkundeten oder entworfenen und mit einem Vermerk über die Unterschriftsbeglaubigung versehenen Bewilligungs- und Antragsurkunde bei Gericht, muss das betroffene Grundbuchamt, bevor es die begehrte Eintragung vornehmen darf, nicht nur die Wirksamkeit sowie die richtige Form der Urkunden prüfen, sondern die Bewilligungen und Anträge auch darauf, ob sie von dem einreichenden Notar oder von einem anderen Notar inhaltlich gem. § 15 Abs. 3 GBO für das Grundbuchamt auf ihre Eintragungsfähigkeit überprüft wurden.
Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam.
Notargebühren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Errichtet wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, in dem sich (mind.) zwei Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, so wie im Gesellschaftsvertrag bestimmt, zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB).
Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften
- Prof. Dr. Martin Cordes
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen.