- Redaktion
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Die Arbeit im Notariat ist geprägt von Präzision, Organisationstalent und einem (oft erstaunlichen) Spagat zwischen Routine und anspruchsvollen Aufgaben. Doch was passiert, wenn Künstliche Intelligenz hier Einzug hält?
Für Fachangestellte bedeutet das keine Science-Fiction-Revolution, sondern ganz konkrete Veränderungen: Software, die Entwürfe vorbereitet, Systeme, die Fristen automatisch überwachen, und digitale Helfer, die Informationen liefern, bevor man sie überhaupt gesucht hat. Doch was nach technologischem Fortschritt klingt, wirft auch Fragen auf: Wo hilft KI wirklich? Wo stößt sie an Grenzen? Und was bedeutet das für die individuellen Rollen im Notariatsteam?
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Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger: Der Wirksamkeitszeitpunkt für die Registeranmeldung
- Redaktion
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht
Der Zeitraum zwischen der Unterzeichnung und der Übermittlung einer Registeranmeldung darf nicht zu weit auseinanderliegen: In manchen Fällen kann eine zu lange Verweildauer sogar dazu führen, dass der Registerrichter eine erneute Anmeldung erwünscht.
Was Sie alles zum Wirksamkeitszeitpunkt der Anmeldung im Handels- oder Gesellschaftsregister wissen müssen, erklärt Ihnen Referent Frank Tondorf in diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger“ vom 22. November 2024.
Das „Wer“ der öffentlichen Präventivkontrolle
- Dr. Peter Stelmaszczyk / Dr. Maximilian Wosgien
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit der Neufassung des Art. 10 GesRRL-E („Member States shall provide for preventive administrative, judicial or notarial control, or any combination thereof, […]“.) bestätigt der Unionsgesetzgeber ausdrücklich und im Einklang mit den nationalen Rechtssystemen und Rechtstraditionen (ErwG 9), dass die Mitgliedstaaten jede Kombination öffentlicher Kontrollautoritäten für die gesellschaftsrechtliche Präventivkontrolle vorsehen können.
Gesellschaftsrecht im Notariat – Teil 2
- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht,
Muster Gesellschafterbeschluss bei Barkapitalerhöhung: Teil 1
Gesellschafterversammlung
Die Erschienenen zu 1) und 2) erklärten:
Wir sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister …. des Amtsgerichts …. unter HRB …. eingetragenen X-GmbH.
Dies vorausgeschickt, halten die Erschienenen unter Verzicht auf sämtliche in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Form- und Fristvorschriften eine
Die GbR nach dem Leitbild des historischen Gesetzgebers und Transformation durch Rspr. und Praxis
- Dr. Peter Stelmaszczyk
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Der historische Gesetzgeber hat die GbR als schuldrechtlichen Vertragstyp konzipiert, bei dem das Gesellschaftsvermögen nicht der Gesellschaft selbst, sondern den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet ist (Fleischer, DB 2020, 1107, 1108 f.; Noack, NZG 2020, 581.). Folgerichtig war das Bestehen eines Gesellschaftsvertrages unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer BGB-Gesellschaft.
Neuerungen bei der Partnerschaftsgesellschaft
- Bernd Bös
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Als wesentliche Neuerungen sieht das MoPeG bei der Partnerschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft (PartG) nunmehr u.a. Folgendes vor:
Alle Jahre wieder… (und jetzt das MoPeG)
- Andreas Panz
- Gesellschaftsrecht
Und so auch in diesem Jahr, denn zu der üblichen hohen Arbeitsbelastung zum Jahresende hin, gilt es, dabei die Veränderungen des zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) nicht aus den Augen zu verlieren. Denn mit dem MoPeG treten erhebliche Neuerungen im Recht der Personengesellschaften in Kraft, d.h. für die GbR, die OHG und die KG.