- KanzleiBanking
- Kanzleimanagement, Sonstiges
Warum Echtzeitzahlungen, digitale Kontoeröffnung und klare Rollen zwischen Reno und Notar den nächsten Entwicklungsschritt im digitalen Notariat markieren – und wie spezialisierte Lösungen wie KanzleiBanking genau dafür gebaut sind.
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Überblick zum neuen Stiftungszivilrecht
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht
Die bundeseinheitliche Neuregelung des bisher überwiegend in den Landesstiftungsgesetzen geregelten Stiftungszivilrechts ist am 1.7.2023 in Kraft getreten (BGBl 2021 I S. 2947 ff.; Überblick zum Werdegang der Reform Janitzki, ErbR 2022, 15 ff.). Nunmehr 29 (statt wie zuvor neun) Normen des BGB enthalten Bestimmungen zu Name, Sitz, Vermögen der Stiftung, Rechten und Pflichten der Organmitglieder, […]
Vor- und Nachteile der Treuhandstiftung
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Gesellschaftsrecht
Das BGB und die Landesstiftungsgesetze befassen sich nur mit (durch behördliche Anerkennung) rechtsfähig werdenden Stiftungen des bürgerlichen Rechtes. Sehr viel weiter verbreitet sind tatsächlich unselbstständige, sog. Treuhandstiftungen (monografisch: Wallenhorst/Wallenhorst, Die Treuhandstiftung, 2023. Übersicht bei Gemmer, EE 2023, 64 ff. (mit Muster der Ausstattung S. 68) und EE 2023, 77 ff. (dort Muster der Satzung); Kuhn, […]
Amtsniederlegung eines Geschäftsführers einer GmbH
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Will ein Geschäftsführer sein Amt beenden, kann er einseitig die Niederlegung seines Amtes erklären. Hierzu ist der Geschäftsführer jederzeit befugt, wenn kein Rechtsmissbrauch vorliegt. Missbräuchlich ist eine Amtsniederlegung, wenn die Insolvenz der Gesellschaft bevorsteht und der einzige Geschäftsführer sich seines Amtes entledigen will.
Grenzen der Testamentsvollstreckung bei Personengesellschaften
- Dr. Ralf Wittkowski
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Personengesellschaft als solche (GbR, eGbR, OHG, Komplementär einer KG) kann grundsätzlich nicht der Testamentsvollstreckung unterliegen (wohl aber zum Beispiel der Abfindungsanspruch oder der Auseinandersetzungsanspruch des bzw. der Erben des verstorbenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft). Grund hierfür ist die Unvereinbarkeit der unbeschränkten persönlichen Haftung des Gesellschafters nach §§ 721 BGB, 128 HGB einerseits mit der auf den Nachlass beschränkten Rechtsmacht des nicht persönlich haftenden Testamentsvollstreckers andererseits.
GbR als Eigentümerin von Grundstücken
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
Wenn zum Vermögen der GbR eine Immobilie gehört, kann der Anteil an der GbR dennoch ohne eine notarielle Beurkundung übertragen werden, weil nicht die Immobilie, sondern die Mitgliedschaft an der GbR übertragen wird.
Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger: Wann ist der Notar der Vertretung bei einer Anmeldung bevollmächtigt?
- Redaktion
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Gerade bei Registeranmeldungen kommt in der notariellen Praxis die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Notar die Vertretung übernehmen darf. Und gilt dies für Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen?
In unserem aktuellen Webinarausschnitt erläutert Frank Tondorf, welche Grundlagen nach § 378 Abs. 2 FamFG hier zu beachten sind – schauen Sie jetzt rein!