- Redaktion
- Basiswissen Notariat, Kanzleimanagement
Das Telefon klingelt … was ist zu tun? Heutzutage löst das Telefon bei vielen Menschen, insbesondere den jüngeren Kollegen, Panik aus. Und das ist schlecht. Denn der Empfangsbereich und das Telefon sind die Visitenkarte des Notariats.
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Das „Wer“ der öffentlichen Präventivkontrolle
- Dr. Peter Stelmaszczyk / Dr. Maximilian Wosgien
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit der Neufassung des Art. 10 GesRRL-E („Member States shall provide for preventive administrative, judicial or notarial control, or any combination thereof, […]“.) bestätigt der Unionsgesetzgeber ausdrücklich und im Einklang mit den nationalen Rechtssystemen und Rechtstraditionen (ErwG 9), dass die Mitgliedstaaten jede Kombination öffentlicher Kontrollautoritäten für die gesellschaftsrechtliche Präventivkontrolle vorsehen können.
Gesellschaftsrecht im Notariat – Teil 2
- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht,
Muster Gesellschafterbeschluss bei Barkapitalerhöhung: Teil 1
Gesellschafterversammlung
Die Erschienenen zu 1) und 2) erklärten:
Wir sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister …. des Amtsgerichts …. unter HRB …. eingetragenen X-GmbH.
Dies vorausgeschickt, halten die Erschienenen unter Verzicht auf sämtliche in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Form- und Fristvorschriften eine
Die GbR nach dem Leitbild des historischen Gesetzgebers und Transformation durch Rspr. und Praxis
- Dr. Peter Stelmaszczyk
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Der historische Gesetzgeber hat die GbR als schuldrechtlichen Vertragstyp konzipiert, bei dem das Gesellschaftsvermögen nicht der Gesellschaft selbst, sondern den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet ist (Fleischer, DB 2020, 1107, 1108 f.; Noack, NZG 2020, 581.). Folgerichtig war das Bestehen eines Gesellschaftsvertrages unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer BGB-Gesellschaft.
Neuerungen bei der Partnerschaftsgesellschaft
- Bernd Bös
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Als wesentliche Neuerungen sieht das MoPeG bei der Partnerschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft (PartG) nunmehr u.a. Folgendes vor:
Alle Jahre wieder… (und jetzt das MoPeG)
- Andreas Panz
- Gesellschaftsrecht
Und so auch in diesem Jahr, denn zu der üblichen hohen Arbeitsbelastung zum Jahresende hin, gilt es, dabei die Veränderungen des zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) nicht aus den Augen zu verlieren. Denn mit dem MoPeG treten erhebliche Neuerungen im Recht der Personengesellschaften in Kraft, d.h. für die GbR, die OHG und die KG.
Die Gründung einer GmbH – Ein erster Überblick
- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht
Von so einigen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unternehmerisch tätig zu werden, ist neben der Gründung eines Einzelunternehmens insbesondere die Gründung einer GmbH die wohl am meist gewählte, da die Gesellschafter einer GmbH ihre Haftung auf eine von ihnen in die Gesellschaft zu leistende Einlage beschränken können.Die Gründung einer GmbH führt jedoch gemäß § 2 Abs. […]