- Prof. Dr. Martin Cordes
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen.
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Gesellschaftsrecht im Notariat – Teil 2
- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht,
Muster Gesellschafterbeschluss bei Barkapitalerhöhung: Teil 1
Gesellschafterversammlung
Die Erschienenen zu 1) und 2) erklärten:
Wir sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister …. des Amtsgerichts …. unter HRB …. eingetragenen X-GmbH.
Dies vorausgeschickt, halten die Erschienenen unter Verzicht auf sämtliche in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Form- und Fristvorschriften eine
Die GbR nach dem Leitbild des historischen Gesetzgebers und Transformation durch Rspr. und Praxis
- Dr. Peter Stelmaszczyk
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Der historische Gesetzgeber hat die GbR als schuldrechtlichen Vertragstyp konzipiert, bei dem das Gesellschaftsvermögen nicht der Gesellschaft selbst, sondern den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet ist (Fleischer, DB 2020, 1107, 1108 f.; Noack, NZG 2020, 581.). Folgerichtig war das Bestehen eines Gesellschaftsvertrages unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer BGB-Gesellschaft.
Neuerungen bei der Partnerschaftsgesellschaft
- Bernd Bös
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Als wesentliche Neuerungen sieht das MoPeG bei der Partnerschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft (PartG) nunmehr u.a. Folgendes vor:
Alle Jahre wieder… (und jetzt das MoPeG)
- Andreas Panz
- Gesellschaftsrecht
Und so auch in diesem Jahr, denn zu der üblichen hohen Arbeitsbelastung zum Jahresende hin, gilt es, dabei die Veränderungen des zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) nicht aus den Augen zu verlieren. Denn mit dem MoPeG treten erhebliche Neuerungen im Recht der Personengesellschaften in Kraft, d.h. für die GbR, die OHG und die KG.
Die Gründung einer GmbH – Ein erster Überblick
- Frank Amshove
- Basiswissen Notariat, Gesellschaftsrecht
Von so einigen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unternehmerisch tätig zu werden, ist neben der Gründung eines Einzelunternehmens insbesondere die Gründung einer GmbH die wohl am meist gewählte, da die Gesellschafter einer GmbH ihre Haftung auf eine von ihnen in die Gesellschaft zu leistende Einlage beschränken können.Die Gründung einer GmbH führt jedoch gemäß § 2 Abs. […]