- Redaktion
In der ersten Folge unseres Podcasts geht es um den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei Pflichtteilsstrafklauseln in notariellen Verfügungen von Todes wegen.
Dazu schauen wir in den Leitsatz des OLG Frankfurt vom 12.09.2024.
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Optimierte GmbH-Gründung durch Zusammenbeurkundung mit Kostenfolgen
- André Elsing
- Gebührenrecht/Kostenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
1. Für ausschließlich zulässige Zwecke darf eine GmbH errichtet werden (§ 1 GmbHG); ihre Gründer haben dabei einschlägige Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
a) Erforderlich: Der einzige oder die sämtlichen Gesellschafter unterzeichnen den Gesellschaftsvertrag, § 2 Abs. 1 S. 2 GmbHG. Das geschieht durch die Beurkundung – der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Form, § 2 Abs. 1 S. 1 GmbHG.
Notargebühren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- André Elsing
- Basiswissen Notariat, Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gebührenrecht/Kostenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Errichtet wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, in dem sich (mind.) zwei Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, so wie im Gesellschaftsvertrag bestimmt, zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB).
GmbH: Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Gewinnverteilung
- Prof. Dr. Heribert Heckschen/Dr. Christoph Löffler
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen (§ 242 HGB). Gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet.
Lebzeitiges Ausscheiden aus einer GbR
- Dr. Peter Stelmaszczyk
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR zu dessen Lebzeiten kann strukturell zwei verschiedene Ursachen haben.
Das „Wer“ der öffentlichen Präventivkontrolle
- Dr. Peter Stelmaszczyk / Dr. Maximilian Wosgien
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit der Neufassung des Art. 10 GesRRL-E („Member States shall provide for preventive administrative, judicial or notarial control, or any combination thereof, […]“.) bestätigt der Unionsgesetzgeber ausdrücklich und im Einklang mit den nationalen Rechtssystemen und Rechtstraditionen (ErwG 9), dass die Mitgliedstaaten jede Kombination öffentlicher Kontrollautoritäten für die gesellschaftsrechtliche Präventivkontrolle vorsehen können.
Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften
- Prof. Dr. Martin Cordes
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen.