- Prof. Dr. Stefan Hügel
- Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht
Gut fünf Jahre nach der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der größte Rauch verzogen, die Konturen des neuen Rechts werden immer deutlicher. Dieser Beitrag versucht, einige wichtige Fragestellungen für den notariellen Alltag zu erhellen, die durch die Veränderungen hervorgerufen wurden. Zum einen geht es um ein sachenrechtliches Thema im Zusammenhang mit der Begründung von Sondereigentum an Stellplätzen, zum anderen um die Rechtsstellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
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Umwandlungsrecht: Aktuelles zum Formwechsel
- Redaktion
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sonstiges
In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Update Umwandlungsrecht – Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung“ stellt der Referent Ralf Knaier zwei aktuelle Beispielsfälle aus dem Umwandlungsrecht vor. Schauen Sie jetzt rein!
Die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht
- Julia Roglmeier, Markus Sikora, Walter Krug
- Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht
1. Dem Grunde nach Von einer unbeschränkten Steuerpflicht ist die Rede, wenn entweder der Erblasser oder der Erwerber ein Inländer im Sinne des Gesetzes ist (Meincke/Hannes/Holtz, § 2 Rn 9). Es reicht also aus, wenn einer von beiden Inländer im Sinne des Gesetzes ist. Damit unterscheidet sich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erheblich von dem anderer Staaten, […]
Grundsätze der erbrechtlichen Nachfolge in Einzelunternehmen
- Julia Roglmeier, Markus Sikora, Walter Krug
- Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Ein Einzelunternehmen ist vererblich (vgl. §§ 22, 27 HGB), obwohl es als solches nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs ist. Die Firma selbst ist nur zusammen mit dem Unternehmen übertragbar und vererblich (§§ 21 ff. HGB). Nicht vererblich ist dagegen die Kaufmannseigenschaft als solche; die prägenden Merkmale müssen in der Person des jeweiligen Inhabers vorliegen (§§ 1 […]
Motive für die Wahl der Kommanditgesellschaft (KG) als Rechtsform
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Aufwand zur Errichtung einer KG kann überschaubar sein und zügig geschehen. Der Gesellschaftsvertrag braucht derzeit i.d.R. keine notarielle Beurkundung. Die Notar- und Gerichtskosten sind daher meistens gering. Anderes kann sich das darstellen, wenn Kosten für externe Beratungen oder Ausarbeitungen des Personenhandelsgesellschaftsvertrages beansprucht und zu vergüten sind.
UG (haftungsbeschränkt) – Wandlung in die GmbH durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Häufig geschieht die Wandlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch eine Bar-Kapitalerhöhung auf das gesetzliche Mindeststammkapital für eine GmbH. Gleichzeitig wird im Gesellschaftsvertrag der Rechtsformzusatz in „GmbH“ geändert. Wegen der Notwendigkeit, den Gesellschaftsvertrag abzuändern, bedarf es eines Beschlusses, der mindestens mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zu fassen […]
Kapitalüberführung in die errichtete GmbH in Gründung
- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Mit dem GmbH-Errichtungsprotokoll wird der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Dies kann im Rahmen des notariellen Beurkundungsverfahrens bereits unter Beteiligung einer einzigen Person, als Gründungsgesellschafterin, wirksam geschehen. Auch mehrere Personen können eine GmbH errichten; die Möglichkeiten der Errichtung durch eine Person und die durch mehrere Personen ergibt sich aus dem Wortlaut des § 1 GmbHG.