- André Elsing
- Gesellschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Häufig geschieht die Wandlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch eine Bar-Kapitalerhöhung auf das gesetzliche Mindeststammkapital für eine GmbH. Gleichzeitig wird im Gesellschaftsvertrag der Rechtsformzusatz in „GmbH“ geändert. Wegen der Notwendigkeit, den Gesellschaftsvertrag abzuändern, bedarf es eines Beschlusses, der mindestens mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zu fassen […]