In Teil 1 und Teil 2 haben wir bereits verschiedene Gebührentatbestände der Vollzugstätigkeiten beleuchtet. Heute widmen wir uns im letzten Teil den besonderen Fällen.

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Anscheinend korrekt? – Wer bei einer „Falschberatung“ beweispflichtig ist

Immer wieder verlangen Mandanten Schadenersatz vom Notar, da er angeblich falsch beraten hat. Beim sogenannten Anscheinsbeweis setzt das Gericht einen gewöhnlichen, „typischen Geschehensablauf“ voraus, der nicht detailliert bewiesen werden muss.