- Redaktion
- Erbrecht, Familienrecht
Ehegattentestamente enthalten oft eine Pflichtteilsstrafklausel – mit dem Ziel, pflichtteilsberechtigte Kinder davon abzuhalten, bereits nach dem ersten Erbfall und gegen den Willen des oder der Längerlebenden Ansprüche geltend zu machen.
In dem Webinarausschnitt vom 11. April 2024 gibt Referentin Julia Roglmeier anhand praxisnaher Beispiele einen kompakten Überblick über die typischen Fallstricke – und zeigt auf, wie sich rechtssichere Formulierungen in der Praxis umsetzen lassen.