In § 2232 S. 1 BGB wird materiell-rechtlich normiert, dass ein öffentliches Testament zur Niederschrift eines Notars errichtet werden kann, indem der Erblasser dem Notar entweder mündlich seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift übergibt, verbunden mit der Erklärung, dass diese Schrift seinen letzten Willen enthalte. Besonderheiten bei der Übergabe einer Schrift Bei der […]

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Effizientere Prozesse im Notariat: Anderkonten digital führen

Deutschland muss digitaler werden, um im internationalen Vergleich nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten. Wie Notaren die Digitalisierung gelingen kann, zeigt das Beispiel einer KI-basierten Lösung für Bankingprozesse.