Gesellschaftsrecht im Notariat – Teil 2
Muster Gesellschafterbeschluss bei Barkapitalerhöhung:
Teil 1
Gesellschafterversammlung
Die Erschienenen zu 1) und 2) erklärten:
Wir sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister …. des Amtsgerichts …. unter HRB …. eingetragenen X-GmbH.
Dies vorausgeschickt, halten die Erschienenen unter Verzicht auf sämtliche in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Form- und Fristvorschriften eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung
der Gesellschaft ab und beschließen Folgendes:
- Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von nominal EUR 25.000,00 wird im Wege der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um nominal EUR 10.000,00 auf EUR 35.000,00 gegen Ausgabe von 10.000 Geschäftsanteilen im Nennwert von jeweils EUR 1,00 mit den lfd. Nrn. …. bis …. erhöht. Die Einlagen auf die neuen Geschäftsanteile sind in bar zu erbringen. Auf jeden im Zuge der Kapitalerhöhung neu gebildeten Geschäftsanteil ist die hälftige Einlage sofort zu leisten, die restliche Einlage nach Anforderung durch die Geschäftsführung aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung.
(…)
Schritt 2:
Da ein insolierter Barkapitalerhöhungsbeschluss keine Angaben darüber enthalten muss, wer in welcher Höhe die neuen Stammeinlagen übernehmen soll, die Bareinlagen daher durch einzelne, alle oder durch Dritte geleistet werden können, bedarf es insoweit stets einer
Regelung
dazu, ggf. auch durch einen separaten Zulassungsbeschluss, wer als neuer, in die Gesellschaft einzutretender Gesellschafter, zur
Übernahme
zugelassen werden soll. Hierzu genügt eine Mehrheit von 50 % der Stimmen.
Muster Zulassung Übernahme bei Barkapitalerhöhung:
2. Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile wird zugelassen:
…. zur Übernahme der Geschäftsanteile mit den lfd. Nrn. …. bis …. mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Geschäftsanteil; somit mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 10.000,00.
Hinweis: Ein Zulassungsbeschluss ist jedoch dann entbehrlich, wenn die Geschäftsanteile allen aktuellen Gesellschaftern gemäß dem gesetzlich bestehenden Bezugsrecht zufallen.
Im Falle einer Sachkapitalerhöhung ist neben der Übernahmevereinbarung ein gesondert zu schließender Einbringungsvertrag erforderlich. In der Praxis werden Einbringungsvertrag und Übernahmeerklärung insoweit in einer Urkunde beurkundet; wobei ein gesonderter Einbringungsvertrag der notariellen Beurkundung nur bedarf, wenn ein Grundstück eingebracht werden soll.
Schritt 3:
Sodann muss derjenige, der zur Kapitalerhöhung zugelassen ist, eine
notariell beglaubigte oder beurkundete Übernahmeerklärung
abgeben (§ 55 Abs. 1 GmbHG).
Muster Übernahmeerklärung bei Barkapitalerhöhung
Teil 2
Übernahmeerklärung
…. übernimmt hiermit die Geschäftsanteile mit den lfd. Nrn. …. bis …. mit einem Nennbetrag von EUR 10.000,00 gemäß dem Kapitalerhöhungsbeschluss in Teil 1 dieser Urkunde.
Hinweis: Im Falle der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist eine Übernahmeerklärung nicht erforderlich, da sämtliche Anteile den bisherigen Gesellschaftern ohne weitere Erklärung zustehen.
Schritt 4:
Bevor die Kapitalerhöhung, die erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam wird (§ 54 Abs. 2 GmbHG), in dieses auch eingetragen werden kann, muss anschließend zwingend die
Zahlung auf die Stammeinlage,
bei Bareinlagen
mindestens 25 % des Nominalbetrages
auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt werden (§ 56a GmbHG).
Schritt 5:
Ist die Einlage schließlich geleistet worden und steht zur freien Verfügung Geschäftsführung, folgt sodann abschließend die
Handelsregisteranmeldung,
die von sämtlichen Geschäftsführern (im Falle der Anmeldung des Beschlusses über die Schaffung des genehmigten Kapitals durch die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl) höchstpersönlich zu unterzeichnen ist, § 78 GmbHG.
Hinweis: Die Unterzeichnung der Registeranmeldung durch die Geschäftsführer kann, wie auch bei der Gründung, bereits im Beurkundungstermin erfolgen, da sämtliche Eintragungsvoraussetzungen sowie die Richtigkeit aller Versicherungen erst zum Zeitpunkt der Registeranmeldung vorliegen müssen.
Eine Vertretung der Geschäftsführer bei Anmeldung ist i.Ü., aufgrund der abzugebenden Versicherung, nicht möglich.
Zu richten ist die Anmeldung an das Gericht, in dessen Bezirk die eingetragene Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Sitz hat (§ 7 Abs. 1 GmbHG, § 377 Abs. 1 FamFG).
Der Handelsregisteranmeldung beizufügen sind bei einer
a) Barkapitalerhöhung
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde, die auch die Übernahmeerklärung enthält (Hinweis: Werden die Übernahmeerklärungen nicht in die Urkunde über den Kapitalerhöhungsbeschluss aufgenommen, so sind diese ergänzend in elektronisch beglaubigter Abschrift der Registeranmeldung beizufügen.),
- eine elektronische Aufzeichnung Liste der Übernehmer der neuen Geschäftsanteile, sowie
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages mit Satzungsbescheinigung.
b) Sachkapitalerhöhung
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde, die auch die Übernahmeerklärung enthält (s. hierzu ggf. Hinweis oben),
- eine elektronische Aufzeichnung Liste der Übernehmer der neuen Geschäftsanteile,
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags mit Satzungsbescheinigung, sowie
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift des Einbringungsvertrages.
Hinweis: Im Falle einer Sachkapitalerhöhung sollte dem Handelsregister ergänzend ein von den Gesellschaftern höchstpersönlich unterzeichneter Sachkapitalerhöhungsbericht analog einem Sachprüfungsbericht nach § 5 Abs. 4 GmbHG vorgelegt, diesem gegenüber aber zumindest die Werthaltigkeit (bescheinigt von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) des einzubringenden Vermögensgegenstandes anhand gängiger Bewertungsmethoden nachgewiesen werden.
Um den Aufwand einer Bewertung bei einer Sachkapitalerhöhung zu umgehen, kann es in geeigneten Fällen auch anbieten, den einzubringenden Gegenstand im Wege eines sog. Sachagio (dazu später mehr) in die Gesellschaft einzubringen.
c) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde, die auch eine Bilanz samt Prüfungsvermerk gem. §§ 57c Abs. 1, 57f Abs. 2 GmbHG eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers (nicht Steuerberaters) enthält (Hinweis: Die Bilanz darf bei Einreichung zum Registergericht nicht älter als 8 Monate sein. Im Notfall müsste insoweit eine Zwischenbilanz erstellt und nebst der letzten Jahresbilanz eingereicht werden.),
- eine elektronische Aufzeichnung Liste der Gesellschafter mit Notarbescheinigung, sowie
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift des geänderten Gesellschaftsvertrages mit Satzungsbescheinigung. (Hinweis: Die Bilanz darf bei Einreichung zum Registergericht nicht älter als 8 Monate sein. Im Notfall müsste insoweit eine Zwischenbilanz erstellt und nebst der letzten Jahresbilanz eingereicht werden.)
d) Kapitalerhöhung aufgrund genehmigten Kapitals
aa) Schaffung eines genehmigten Kapitals
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde, sowie
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift des geänderten Gesellschaftsvertrages mit Satzungsbescheinigung.
bb) Durchführung der Kapitalerhöhung
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift des Erhöhungsbeschlusses (optional),
- die Übernahmeerklärung, sowie
- eine elektronisch beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages mit Satzungsbescheinigung.
Muster Handelsregisteranmeldung bei Barkapitalerhöhung:
Handelsregister ….
HRB ….
X-GmbH
Zum obigen Handelsregister überreiche ich folgende Unterlagen:
- Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom …. (Nr. …. des Urkundenverzeichnisses des Notars …., in ….), inklusive Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Kapitalerhöhung der Gesellschaft sowie Übernahmeerklärung des Gesellschafters;
- Liste der Übernehmer;
- Exemplar des geänderten Gesellschaftsvertrages mit der Bescheinigung des Notars gemäß § 54 GmbHG.
Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich Folgendes an:
- Das Stammkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom …. im Wege der Barkapitalerhöhung von EUR 25.000,00 um EUR 10.000,00 auf EUR 35.000,00 zum Nennwert erhöht worden.
Ziff. …. des Gesellschaftsvertrags (Stammkapital) ist entsprechend geändert. - (…)
Der alleinige Geschäftsführer versichert, dass die Einlagen auf die übernommenen Geschäftsanteile mit den lfd. Nrn. …. bis …. in voller Höhe durch Bareinzahlung erbracht wurden und nicht an den Einleger zurückgezahlt sind und sich die eingezahlten Beträge des Weiteren endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführung befinden.
Erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister wird diese auch rechtlich wirksam. Erst dann auch ist der Notar verpflichtet, eine neue Liste der Gesellschafter mit entsprechender Bescheinigung i.S.v. € 40 Abs. 2 GmbHG unverzüglich bei Handelsregister einzureichen.
Hinweis: Um diese Verpflichtung im oftmals stressigen notariellen Alltag nicht zu übersehen, empfiehlt es sich, was von den Registergerichten so auch akzeptiert wird, die Liste zugleich mit der Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Registergericht einzureichen.
(Fortsetzung in Teil 3 ….)