Rechte in Abteilung II: die dinglichen Vorkaufsrechte
Dingliche Vorkaufsrechte in Abteilung II sind oft komplexer, als es der Grundbuchauszug vermuten lässt. Besonders subjektiv‑dingliche Rechte können sich durch Grundstücksteilungen und alte historische Eintragungen unbemerkt vervielfachen – mit erheblichen Risiken für die notarielle Abwicklung.
Der folgende Webinarausschnitt zeigt anschaulich, worauf es bei der Prüfung dinglicher Vorkaufsrechte wirklich ankommt und warum eine gründliche Bestandsaufnahme in alten Grundbüchern oft unverzichtbar ist.