Harald Wilsch

Harald Wilsch ist Bezirksrevisor am Grundbuchamt München.

Gesetzesänderung 2024: Übertragbarkeit von Dienstbarkeiten mit privilegierten Nutzungszwecken für privilegierte Nutzungsberechtigte, § 1092 Abs. 3 BGB

Mit der Gesetzesänderung 2024[1] trat am 17.10.2024 eine grundlegende Änderung in Kraft, gerichtet gegen die fehlende Übertragungsmöglichkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, § 1092 Abs. 3 S. 1 BGB.[2] Eröffnet wurde ein neues Paradigma, die Übertragbarkeit von Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energie-Anlagen, allerdings nicht in ersetzender, sondern in komplementärer Weise, § 1092 Abs. 3 S. 1 BGB.[3] Dies soll zur Realisierung der Agenda 2030 beitragen.[4]