- KanzleiBanking
- Kanzleimanagement, Sonstiges
Warum Echtzeitzahlungen, digitale Kontoeröffnung und klare Rollen zwischen Reno und Notar den nächsten Entwicklungsschritt im digitalen Notariat markieren – und wie spezialisierte Lösungen wie KanzleiBanking genau dafür gebaut sind.
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Der Wandel zum „Echtzeit“-Notariat: Wie digitales Banking im Notariat die Prozesse endlich fließen lässt
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Warum Echtzeitzahlungen, digitale Kontoeröffnung und klare Rollen zwischen Reno und Notar den nächsten Entwicklungsschritt im digitalen Notariat markieren – und wie spezialisierte Lösungen wie KanzleiBanking genau dafür gebaut sind.
Der neue KI-Assistent für NotarPraxis Wissen: Noch schneller zur richtigen Antwort
- Redaktion
- Sonstiges
Effizienter recherchieren, präziser arbeiten, zuverlässige Fundstellen finden – mit dem neuen KI-Assistenten für NotarPraxis Wissen steht Ihnen ab sofort eine intelligente Unterstützung für Ihre notarielle Fachrecherche zur Verfügung. Die innovative Funktion verbindet die bewährte Qualität unserer Fachliteratur mit der Geschwindigkeit moderner KI-Technologie.
Überblick zum neuen Stiftungszivilrecht
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Gesellschaftsrecht
Die bundeseinheitliche Neuregelung des bisher überwiegend in den Landesstiftungsgesetzen geregelten Stiftungszivilrechts ist am 1.7.2023 in Kraft getreten (BGBl 2021 I S. 2947 ff.; Überblick zum Werdegang der Reform Janitzki, ErbR 2022, 15 ff.). Nunmehr 29 (statt wie zuvor neun) Normen des BGB enthalten Bestimmungen zu Name, Sitz, Vermögen der Stiftung, Rechten und Pflichten der Organmitglieder, […]
Testament durch Übergabe einer Schrift (§ 2232 BGB, § 30 BeurkG)
- Julia Roglmeier, Markus Sikora, Walter Krug
- Erbrecht
In § 2232 S. 1 BGB wird materiell-rechtlich normiert, dass ein öffentliches Testament zur Niederschrift eines Notars errichtet werden kann, indem der Erblasser dem Notar entweder mündlich seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift übergibt, verbunden mit der Erklärung, dass diese Schrift seinen letzten Willen enthalte. Besonderheiten bei der Übergabe einer Schrift Bei der […]
Motive zum Abschluss eines Übergabevertrags
- André Elsing
- Erbrecht
Gesetzlich ist der Begriff des Übergabevertrags nicht definiert.
Hier liegt eine notarielle Vereinbarung vor, meistens dergestalt, dass ein Übergeber sich verpflichtet einem Übernehmer ein bestimmtes Vermögen zu übereignen. Oft beläuft sich das Vermögen auf eine Immobilie, die auch aufgelassen wird (§ 925 BGB) und zwar typischerweise an einen nahen Angehörigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Die Übertragung ist überwiegend schenkweise gestaltet und enthält zu einem Teil Gegenleistungen oder Vorbehalte (z.B. Wohnrechte oder Schuldübernahmen).
Vor- und Nachteile der Treuhandstiftung
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Gesellschaftsrecht
Das BGB und die Landesstiftungsgesetze befassen sich nur mit (durch behördliche Anerkennung) rechtsfähig werdenden Stiftungen des bürgerlichen Rechtes. Sehr viel weiter verbreitet sind tatsächlich unselbstständige, sog. Treuhandstiftungen (monografisch: Wallenhorst/Wallenhorst, Die Treuhandstiftung, 2023. Übersicht bei Gemmer, EE 2023, 64 ff. (mit Muster der Ausstattung S. 68) und EE 2023, 77 ff. (dort Muster der Satzung); Kuhn, […]