Darf ein Vorsorgebevollmächtigter Schenkungen vornehmen und wo liegen die Grenzen?

Darf ein Vorsorgebevollmächtigter Vermögen verschenken oder sogar auf sich selbst übertragen? Ein grundsätzliches Schenkungsverbot gibt es zwar nicht, doch entscheidend ist, ob und in welchem Umfang eine Schenkung von der Vollmacht und dem zugrunde liegenden Verhältnis gedeckt ist. Im Ausschnitt aus dem Webinar „Aktuelle Fragen zur Vorsorgevollmacht“ zeigt Ihnen Dr. Dietmar Weidlich, welche Schwierigkeiten dabei […]

Auswirkungen des WEMoG auf die notarielle Praxis – Teil 1

Gut fünf Jahre nach der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der größte Rauch verzogen, die Konturen des neuen Rechts werden immer deutlicher. Dieser Beitrag versucht, einige wichtige Fragestellungen für den notariellen Alltag zu erhellen, die durch die Veränderungen hervorgerufen wurden. Zum einen geht es um ein sachenrechtliches Thema im Zusammenhang mit der Begründung von Sondereigentum an Stellplätzen, zum anderen um die Rechtsstellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Pfändung und Verpfändung eines Erbteils

Ein Gläubiger kann durch amtsgerichtlichen Pfändungsbeschluss, der dem Schuldner und den weiteren Miterben als Drittschuldnern zugestellt werden muss, ein Pfändungspfandrecht am Erbteil gem. §§ 859 Abs. 2, Abs. 1 S. 2, 857, 829 Abs. 3 ZPO erwerben und im Wege der Berichtigung (unter Vorlage des Pfändungsbeschlusses und der Zustellnachweise) beim Erbteil im Grundbuch (Abt. II) vermerken.[1]

Reallasten im Immobilienklimaschutzrecht

Anders als bei Dienstbarkeiten, stehen bei Reallasten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück im Fokus. Mit einer Reallast kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass an den Reallastberechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind, § 1105 Abs. 1 S. 1 BGB,[1] etwa Geld-, Pflege-, Erhaltungs- oder Ausgleichsmaßnahmen.[2]

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