Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: eine differenzierende Betrachtung

Grundsätzlich ist für die Vorsorgevollmacht keine Form vorgesehen. Häufig wird daher auf vorformulierte Muster zurückgegriffen, die zahlreich im Internet verfügbar sind. Fraglich ist allerdings, ob Banken und Sparkassen solche privatschriftlichen Vorsorgevollmachten anerkennen müssen oder ob sie jedenfalls insoweit auf die Erteilung einer bankinternen Vollmacht bestehen können. Letzteres wird überwiegend angenommen, da Banken und Sparkassen bei einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht weder kontrollieren könnten, ob der Vollmachtgeber bei der Erteilung geschäftsfähig gewesen sei, noch ob die Unterschrift auf der Urkunde vom Kontoinhaber stamme.

Buchhaltung im Notariat: die Korrektur von Rechnungen

Fehlerhafte Rechnungen fallen oft erst auf, wenn sie bereits verbucht oder sogar bezahlt wurden. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann eine Rechnungskorrektur erforderlich ist, welche formalen Anforderungen gelten und welche steuerlichen Folgen ein unrichtiger, zu niedriger oder sogar unberechtigter Steuerausweis nach sich ziehen kann. Anhand mehrerer Praxisbeispiele erläutert geprüfte Bilanzbuchhalterin und Rechtsfachwirtin Birgit Benker […]

Wohnungseigentum – Teilungserklärung §§ 3, 8 WEG

Ist eine Person allein als Eigentümer des Grundstücks gebucht, kann sie auch allein nach § 8 Abs. 1 WEG durch einseitige Erklärung, die Aufteilung dieses Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum abgeben („Vorratsteilung“). Sind mehrere Personen Eigentümer (Gemeinschaftsverhältnis beliebig), können auch sie nach § 8 Abs. 1 WEG durch einseitige Erklärung die „Vorratsteilung“ abgeben.

Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: Bedeutung, Rechtswirkung und ablehnendes Verhalten der Banken

Vorsorgevollmachten erfreuen sich großer Beliebtheit und sind aus der notariellen Praxis nicht mehr wegzudenken. Allerdings endet deren Anerkennung oftmals am Bankschalter; spätestens das Online-Banking wird dem Bevollmächtigten verwehrt. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Beweggründe Banken und Sparkassen dazu veranlassen, (notarielle) Vollmachten nicht anzuerkennen, und ob die bankseitig vorgebrachten Bedenken schlüssig sind. Dafür wird auf die Bedeutung und Rechtswirkungen der Vorsorgevollmacht sowie auf deren verschiedene Varianten näher eingegangen. Besteht möglicherweise sogar eine Pflicht zur Anerkennung (notarieller) Vorsorgevollmachten? Schlussendlich stellt sich die Frage, wie Notare diesem Problem in der Praxis begegnen können. Hierfür werden zwei Lösungsvorschläge vorgestellt.

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