Unternehmensbeteiligungen: Einfluss gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklauseln

Bei den Unternehmensbeteiligungen stellen sich für die Bewertung die Fragen, wie i.R.d. Wertfeststellung mit einer laut Gesellschaftsvertrag unveräußerlichen Beteiligung oder einer solchen mit einem niedrigeren Abfindungswert umzugehen ist. Nach §§ 711 Abs. 1, 711a BGB, 105 Abs. 3 HGB ist der Anteil an einer Personengesellschaft im Grundsatz mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragbar. Diese kann im […]

Elektronische Präsenzbeurkundung seit 29.12.2025

Die Möglichkeiten Beurkundungen digital umzusetzen sind weitreichender geworden – dies durch das am 29.12.2025 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung. (Die Verkündung erfolgte im BGBl I, Nr. 320 v. 12.12.2025.) Damit greift ein wichtiger Fortschritt, durch Digitalisierung der Abwicklungsprozesse zwischen Notariaten und Gerichten die Arbeit effizienter zu gestalten. Störende Medienbrüche können unterbleiben (bei Medienbrüchen können Unterbrechungen und Wechsel von Kommunikations- und Informationsträger Fehler und Verzögerungen verursachen).

Rechte in Abteilung II: die dinglichen Vorkaufsrechte

Dingliche Vorkaufsrechte in Abteilung II sind oft komplexer, als es der Grundbuchauszug vermuten lässt. Besonders subjektiv‑dingliche Rechte können sich durch Grundstücksteilungen und alte historische Eintragungen unbemerkt vervielfachen – mit erheblichen Risiken für die notarielle Abwicklung. Der folgende Webinarausschnitt zeigt anschaulich, worauf es bei der Prüfung dinglicher Vorkaufsrechte wirklich ankommt und warum eine gründliche Bestandsaufnahme in alten Grundbüchern oft unverzichtbar ist.

Societas@Notariat – Gesellschaftsrecht: Das Quartalsupdate

Gesellschaftsrecht im Notariat steht unter permanentem Veränderungsdruck. Neue Entscheidungen der Registergerichte und Oberlandesgerichte, Leitlinien des Bundesgerichtshofs sowie Reformgesetze wie MoPeG und UmRUG verändern fortlaufend die Anforderungen an Gestaltung, Beurkundung und Vollzug. Wer hier auf dem aktuellen Stand bleiben will, braucht mehr als punktuelle Fortbildung – gefragt ist eine kontinuierliche, systematisch aufgebaute Begleitung durch das Jahr.

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