Das 1×1 der notariellen Gebührenrechnung: Fälligkeit der Notarkosten

Das notarielle Gebührenrecht ist von Haus aus ganz formuliert – das heißt, der Gesetzgeber hat hier nicht nur Vorschriften zur materiellen Berechnung, sondern auch Vorschriften, die auf die formelle Gebührenrechnung abzielen, erlassen. Gebührenrechnungen können gegebenenfalls sogar unwirksam werden, wenn ebendiese formellen Vorschriften nicht eingehalten werden. Einen Einblick darin, was es in der notariellen Gebührenrechnung zu beachten gilt, gibt Referent Frank Tondorf in folgendem Webinar-Auszug vom 21. November 2024:

So reagieren Sie professionell auf sinnlose Anrufbeantworternachrichten

In einer hektischen Zeit kann es nicht selten vorkommen, dass Anrufbeantworter mit Nachrichten gefüllt werden, die mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten. Insbesondere wenn ein Beteiligter eine unvollständige Nachricht hinterlässt, stellt sich die Frage: Wie geht man charmant und professionell damit um, um z. B. die Möglichkeit eines potenziellen Auftrags nicht zu gefährden?

Grundstruktur einer notariellen Gebührenrechnung

Die formwirksame Kostenrechnung setzt die Beachtung diverser Vorschriften des GNotKG voraus. Gebühren und Auslagen können erst dann in Rechnung gestellt werden, sofern kein Kostenvorschuss geltend gemacht wird, wenn die Gebühren fällig sind.

Das Telefon – die Visitenkarte des Notariats: Der eingehende Anruf

Das Telefon klingelt … was ist zu tun? Heutzutage löst das Telefon bei vielen Menschen, insbesondere den jüngeren Kollegen, Panik aus. Und das ist schlecht. Denn der Empfangsbereich und das Telefon sind die Visitenkarte des Notariats.

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