Formelle Anforderungen an Notarkostenrechnungen und ihre Folgen: Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2025 – 19 W 51/24 (Wx)

Das notarielle Kostenrecht wird maßgeblich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geprägt. Anders als im allgemeinen Vertragsrecht sind Notare bei der Bestimmung ihrer Vergütung allerdings nicht frei; die Höhe der Gebühren ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Gebührentatbeständen des Kostenverzeichnisses zum GNotKG und richtet sich regelmäßig nach dem Geschäftswert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts.

Grundzüge der Haftung des Vor- und des Nacherben

Die allgemeinen Haftungsregelungen der bzw. des Erben bzw. des Nachlasses sind nicht auf die Vor- und Nacherbschaft zugeschnitten. Sonderregelungen finden sich nur wenige in den §§ 2144–2146 BGB. Haftung des Vorerben vor Eintritt des Nacherbfalls Für die Haftung des Vorerben vor Eintritt des Nacherbfalls gelten keine Besonderheiten gegenüber den allgemeinen Regelungen, weshalb dieser Fall in […]

Nießbrauchs- und Wohnungsrechte aus zivil-, pflichtteils-, bewertungs-, ertrag-, grunderwerb- und schenkungsteuerlicher Sicht

Vorbehaltene Nutzungsrechte wie Nießbrauchs-, Wohnungs- oder Mitbenutzungsrechte sind zentrale Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge – und zugleich rechtlich wie steuerlich hochsensibel. Doch worauf kommt es bei der Gestaltung wirklich an? Am Dienstag, 21. April 2026 von 15:30–18:00 Uhr hält Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M. dazu ein Webinar. Wir haben vorab mit dem Referenten gesprochen.

Aktuelles im Notariat: die Gebührenerhebungspflicht des Notars

Entwürfe nicht abrechnen, um Mandate nicht zu gefährden? Was in der Praxis mitunter als Entgegenkommen verstanden wird, kann gebührenrechtlich und berufsrechtlich hochproblematisch sein. Dieser Ausschnitt aus dem Online-Kurs „Aktuelles im Notariat“ macht deutlich: Die Erhebung gesetzlicher Notarkosten ist keine Frage von Kulanz, sondern Amtspflicht – mit möglichen strafrechtlichen Implikationen, wenn Gebühren bewusst nicht erhoben werden. Referent Frank Tondorf beleuchtet, warum gerade bei Entwürfen und vorzeitig beendeten Beurkundungsverfahren besondere Sorgfalt geboten ist und welche Risiken in vermeintlich „pragmatischen“ Lösungen liegen.

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