Gut fünf Jahre nach der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der größte Rauch verzogen, die Konturen des neuen Rechts werden immer deutlicher. Dieser Beitrag versucht, einige wichtige Fragestellungen für den notariellen Alltag zu erhellen, die durch die Veränderungen hervorgerufen wurden. Zum einen geht es um ein sachenrechtliches Thema im Zusammenhang mit der Begründung von Sondereigentum an Stellplätzen, zum anderen um die Rechtsstellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

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Auswirkungen des WEMoG auf die notarielle Praxis – Teil 1

Gut fünf Jahre nach der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der größte Rauch verzogen, die Konturen des neuen Rechts werden immer deutlicher. Dieser Beitrag versucht, einige wichtige Fragestellungen für den notariellen Alltag zu erhellen, die durch die Veränderungen hervorgerufen wurden. Zum einen geht es um ein sachenrechtliches Thema im Zusammenhang mit der Begründung von Sondereigentum an Stellplätzen, zum anderen um die Rechtsstellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Pfändung und Verpfändung eines Erbteils

Ein Gläubiger kann durch amtsgerichtlichen Pfändungsbeschluss, der dem Schuldner und den weiteren Miterben als Drittschuldnern zugestellt werden muss, ein Pfändungspfandrecht am Erbteil gem. §§ 859 Abs. 2, Abs. 1 S. 2, 857, 829 Abs. 3 ZPO erwerben und im Wege der Berichtigung (unter Vorlage des Pfändungsbeschlusses und der Zustellnachweise) beim Erbteil im Grundbuch (Abt. II) vermerken.[1]

Reallasten im Immobilienklimaschutzrecht

Anders als bei Dienstbarkeiten, stehen bei Reallasten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück im Fokus. Mit einer Reallast kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass an den Reallastberechtigten wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind, § 1105 Abs. 1 S. 1 BGB,[1] etwa Geld-, Pflege-, Erhaltungs- oder Ausgleichsmaßnahmen.[2]

Testamente für Patchworkehen: Diese typischen Problemfelder werden bei der Erstberatung häufig übersehen

In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Testamente für Patchworkehen“ zeigt Ihnen Referentin Julia Roglmeier, welche Problemfelder bereits in der Erstberatung erkannt werden sollten und warum die Einbindung weiterer Expertise oft entscheidend ist.

Gerichtskosten im Zusammenhang mit Hoferklärungen nach der HöfeO

Hat der Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO gegenüber dem Landwirtschaftsgericht eine positive oder eine negative Hoferklärung abgegeben, so ersucht das Landwirtschaftsgericht das Grundbuchamt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO um Eintragung des Hofvermerks bzw. (im Falle einer negativen Hoferklärung) um Löschung des Hofvermerks.

Vorweggenommene Erbfolge unter Beteiligung Minderjähriger: Vorgehensweise & gesetzliche Vertretung

Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch eine Person auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden. [1] Sie richtet sich nach den Vorschriften für Rechtsgeschäfte unter Lebenden [2] und dient fast immer der „Steueroptimierung“. Meist wird es sich um Schenkungen (unter Auflage) handeln. […]