Warum werden der Kaufvertrag über eine Immobilie und die Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises regelmäßig in getrennten Erklärungen aufgenommen, auch wenn zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrages bereits die Voraussetzungen zur Aufnahme der Grundschuldbestellung vorliegen?
Wenn wir uns diese Frage beantworten, kommt als Erstes der Gedanke: „Das haben wir immer so gemacht.“ Als zweite Idee: „Es sind unterschiedliche Sachverhalte und Beteiligte.“
Das Thema wird in dem Aufsatz aus verfahrensrechtlicher, materiellrechtlicher, und aus der Sicht des Notarkostenrechts beleuchtet.
Dieses Video ist ein Ausschnitt vom 11.09.2024 aus dem innovativen Onlinekurs „Aktuelles im Notariat“, der sich einmal im Monat mit aktuellen Neuerungen in Bezug auf die Arbeiten in der Notarstelle beschäftigt: Sei es die Einführung neuer Vorschriften, aktuelle Änderungen bestehender gesetzlicher Regelungen (wie z.B. die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes WEG), Hinweise zu gerichtlichen Entscheidungen mit Bezug auf die notarielle Tätigkeit, sowohl im formellen als auch im materiellen Recht, Entwicklungen und Entscheidungen im notariellen Gebührenrecht.
Alle Inhalte orientieren sich immer am praktischen Anwendungsfall in Ihrer Notarstelle.
Mehr zum Onlinekurs: https://www.alles-fuer-renos.de/aktuelles-im-notariat/