Ende Februar 2024 veröffentlichte das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung. Dieser Entwurf wurde zur Stellungnahme an die entsprechend zu beteiligten Organisationen weitergeleitet. Die Stellungnahmefrist lief Ende März 2024 ab. Es kann damit gerechnet werden, dass ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben konkret in der ersten Jahreshälfte eingeleitet wird und das Gesetz kurzfristig in Kraft tritt.
Im Hinblick auf die durch das Gesetz zu erwartenden Möglichkeiten können evtl. Strukturen und Optimierungsprozesse in der Notarstelle überdacht werden.
In diesem Zusammenschnitt geht es um die wesentlichen Auszüge aus dem Referentenentwurf nebst Auszügen aus der amtlichen Begründung.
Das Video ist ein Ausschnitt aus dem innovativen Onlinekurs „Aktuelles im Notariat“, der sich einmal im Monat mit aktuellen Neuerungen in Bezug auf die Arbeiten in der Notarstelle beschäftigt: Sei es die Einführung neuer Vorschriften, aktuelle Änderungen bestehender gesetzlicher Regelungen (wie z.B. die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes WEG), Hinweise zu gerichtlichen Entscheidungen mit Bezug auf die notarielle Tätigkeit, sowohl im formellen als auch im materiellen Recht, Entwicklungen und Entscheidungen im notariellen Gebührenrecht. Alle Inhalte orientieren sich immer am praktischen Anwendungsfall in Ihrer Notarstelle.
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