Aktuelles im Notariat: Registervollmacht betreffend Erstanmeldung einer Personengesellschaft

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Im Zusammenhang mit den Änderungen im Bereich des Personengesellschaftsrechts zum 01. Januar 2024 ist es erforderlich geworden, dass bei Ersteintragung einer Personengesellschaft in das Handels- bzw. Gesellschaftsregister eine Versicherung abgegeben wird, dass die angemeldete Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder Partnerschaftsregister bzw. Gesellschaftsregister eingetragen ist, § 707 Abs. 4 BGB, § 106 Abs. 2 Ziff. 4 HGB (OHG) und §162 Abs. 1 unter Verweis auf § 106 Abs. 2 HGB (KG).

Eine entscheidende Frage ist, ob diese Versicherung höchstpersönlich ist, d.h. dass der anmeldende Gesellschafter sie erklären muss, oder ob hier eine Stellvertretung genügt. Aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt sich unmittelbar keine Beantwortung der Frage.

Dieses Video ist ein Ausschnitt vom 24.04.2024 aus dem innovativen Onlinekurs „Aktuelles im Notariat“, der sich einmal im Monat mit aktuellen Neuerungen in Bezug auf die Arbeiten in der Notarstelle beschäftigt: Sei es die Einführung neuer Vorschriften, aktuelle Änderungen bestehender gesetzlicher Regelungen (wie z.B. die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes WEG), Hinweise zu gerichtlichen Entscheidungen mit Bezug auf die notarielle Tätigkeit, sowohl im formellen als auch im materiellen Recht, Entwicklungen und Entscheidungen im notariellen Gebührenrecht.

Alle Inhalte orientieren sich immer am praktischen Anwendungsfall in Ihrer Notarstelle.

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