Prof. Dr. Karlheinz Muscheler

Prof. Dr. Karlheinz Muscheler ist emeritierter Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht der Ruhr-Universität Bochum.

Testamentsvollstreckung bei fehlender voller Geschäftsfähigkeit – Teil 2

Der Erblasser hat die unter A. I. skizzierten Möglichkeiten auch dann, wenn der Erbe unter Vormundschaft steht. Hier ist ihm eine genaue Überlegung, welche Gestaltungsmöglichkeiten auf den konkreten Fall passen, besonders anzuraten. Auch hier wird er nicht selten von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen.

Testamentsvollstreckung bei fehlender voller Geschäftsfähigkeit – Teil 1

Noch in der heutigen Praxis wird nicht selten Testamentsvollstreckung angeordnet, wenn der Erblasser nicht voll Geschäftsfähige testamentarisch bedenken will. Dabei geht es um Minderjährige und Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen. Auch viele Juristen wissen nicht, dass diese Konstellation am historischen Ursprung der Testamentsvollstreckung als selbstständiges Rechtsinstitut steht. Dabei sollte sie schon die Vielzahl der Optionen, die das BGB dem Erblasser bei diesem Thema zur Verfügung stellt, hellhörig machen.