Bevor wir in die konkrete Bewertung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrags einsteigen, müssen wir erst einmal feststellen, welche Inhalte die Urkunde hat. Beinhaltet sie nur güterrechtliche Vereinbarungen? Oder hat die Vereinbarung möglicherweise auch andere Vereinbarungen – beispielsweise Regelungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich oder gar Rechtswahlen?
Da der Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag typischerweise immer mehrere Beurkundungsgegenstände hat, ist dieses Thema hier besonders bedeutungsvoll. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Zusammenschnitt aus unserem begleitenden Grundkurs in der NoFa Ausbildung:
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