Das notarielle Nachlassverzeichnis: die Pflichten des Notars

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Notare tragen als „Hilfsperson“ des Erben die Verantwortung für die vollständige und richtige Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Was der Erbe hingegen mit diesem Verzeichnis macht, etwa ob er dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber der Auskunftspflicht nach § 2314 nachkommt, liegt außerhalb des notariellen Verantwortungsbereichs.

Doch was genau sind die Aufgaben und Pflichten der Notarin oder des Notars als ebendiese Hilfsperson des Erben, damit dieser ein erfüllungstaugliches Verzeichnis vorlegen kann? Mit dieser Frage befasst sich Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel in dem Webinar-Auszug vom 25. März 2024.