- Prof. Dr. Stefan Hügel
- Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht
Gut fünf Jahre nach der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der größte Rauch verzogen, die Konturen des neuen Rechts werden immer deutlicher. Dieser Beitrag versucht, einige wichtige Fragestellungen für den notariellen Alltag zu erhellen, die durch die Veränderungen hervorgerufen wurden. Zum einen geht es um ein sachenrechtliches Thema im Zusammenhang mit der Begründung von Sondereigentum an Stellplätzen, zum anderen um die Rechtsstellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
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Pfändung und Verpfändung eines Erbteils
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Erbrecht
Ein Gläubiger kann durch amtsgerichtlichen Pfändungsbeschluss, der dem Schuldner und den weiteren Miterben als Drittschuldnern zugestellt werden muss, ein Pfändungspfandrecht am Erbteil gem. §§ 859 Abs. 2, Abs. 1 S. 2, 857, 829 Abs. 3 ZPO erwerben und im Wege der Berichtigung (unter Vorlage des Pfändungsbeschlusses und der Zustellnachweise) beim Erbteil im Grundbuch (Abt. II) vermerken.[1]
Testamente für Patchworkehen: Diese typischen Problemfelder werden bei der Erstberatung häufig übersehen
- Redaktion
- Erbrecht
In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Testamente für Patchworkehen“ zeigt Ihnen Referentin Julia Roglmeier, welche Problemfelder bereits in der Erstberatung erkannt werden sollten und warum die Einbindung weiterer Expertise oft entscheidend ist.
Gerichtskosten im Zusammenhang mit Hoferklärungen nach der HöfeO
- Dr. Heiner Roemer, Ralf Stephany, Dr. Christian Vaupel
- Erbrecht
Hat der Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO gegenüber dem Landwirtschaftsgericht eine positive oder eine negative Hoferklärung abgegeben, so ersucht das Landwirtschaftsgericht das Grundbuchamt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO um Eintragung des Hofvermerks bzw. (im Falle einer negativen Hoferklärung) um Löschung des Hofvermerks.
Vorweggenommene Erbfolge unter Beteiligung Minderjähriger: Vorgehensweise & gesetzliche Vertretung
- Markus Lamberz, Ansgar Beckervordersandfort
- Erbrecht
Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch eine Person auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden. [1] Sie richtet sich nach den Vorschriften für Rechtsgeschäfte unter Lebenden [2] und dient fast immer der „Steueroptimierung“. Meist wird es sich um Schenkungen (unter Auflage) handeln. […]
Erbteilsübertragung: Kaufpreisbemessung und -fälligkeit
- Dr. Hans-Frieder Krauß
- Erbrecht
Bei der Bemessung der Gegenleistung berücksichtigen die Beteiligten – sofern nicht aufgrund persönlicher Nähebeziehungen andere Faktoren (gemischte Schenkung etc.) Bedeutung gewinnen – i.d.R. den von ihnen geschätzten Wert des „maßgeblichen“ verbleibenden Nachlassgegenstandes in der Quote, die sie für die Erbquote halten. Mitunter stellt sich nachträglich heraus – dies ist ein immanentes Risiko jeder Erbteilsübertragung! – dass zum ungeteilten Nachlass weitere Aktiva („das Nummernkonto aus Liechtenstein“) oder Passiva („Einkommensteuernachzahlungen für Veranlagungszeiträume vor dem Sterbefall“) gehören, oder es erweist sich gar die angenommene Erbquote als unzutreffend (da seit der Ausstellung des Erbscheins bereits Erbteilsübertragungen bzw. Abschichtungen stattgefunden haben – die ja nicht ihren Niederschlag im Erbschein finden –, oder da der Erbschein nach der Erbteilsübertragung als unrichtig eingezogen und durch einen neuen Erbschein mit abweichender Quotelung ersetzt wurde oder da es sich gar von Anfang an um einen quotenlosen Erbschein i.S.d. § 352a Abs. 2 S. 2 FamFG handelte).
Das notarielle Nachlassverzeichnis: Die Grenzen der Ermittlungspflichten
- Redaktion
- Erbrecht
In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Das notarielle Nachlassverzeichnis – Sonderfragen“ erfahren Sie von Referent Ulf Schönenberg-Wessel, welche Anforderungen die aktuelle Rechtsprechung an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses stellt, welche Rolle Kontoauszüge, Registerabfragen und die Mitwirkung des Erben spielen und wie mit besonderen Herausforderungen wie Gemeinschaftskonten oder Kryptowerten umzugehen ist.