- Markus Lamberz, Ansgar Beckervordersandfort
- Erbrecht
Unter vorweggenommener Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch eine Person auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden. [1] Sie richtet sich nach den Vorschriften für Rechtsgeschäfte unter Lebenden [2] und dient fast immer der „Steueroptimierung“. Meist wird es sich um Schenkungen (unter Auflage) handeln. […]
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Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: Rechtsfolgen bei unberechtigter Nichtanerkennung + Leitfaden
- Prof. Dr. Walter Bayer/Sophia Runge
- Familienrecht, Wirtschaftsrecht
Betrachten wir uns nun die Rechtsfolgen für Banken und Sparkassen, wenn sie notarielle Vorsorgevollmachten nicht anerkennen. Auch in diesem Fall besteht ein Haftungsrisiko. Denn Banken und Sparkassen sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung an die Leistungstreuepflicht gebunden. Dieser entspringt die Verpflichtung, keine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Vertragszweckes und des Leistungserfolges herbeizuführen.
Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: eine differenzierende Betrachtung
- Prof. Dr. Walter Bayer/Sophia Runge
- Familienrecht, Wirtschaftsrecht
Grundsätzlich ist für die Vorsorgevollmacht keine Form vorgesehen. Häufig wird daher auf vorformulierte Muster zurückgegriffen, die zahlreich im Internet verfügbar sind. Fraglich ist allerdings, ob Banken und Sparkassen solche privatschriftlichen Vorsorgevollmachten anerkennen müssen oder ob sie jedenfalls insoweit auf die Erteilung einer bankinternen Vollmacht bestehen können. Letzteres wird überwiegend angenommen, da Banken und Sparkassen bei einer privatschriftlichen Vorsorgevollmacht weder kontrollieren könnten, ob der Vollmachtgeber bei der Erteilung geschäftsfähig gewesen sei, noch ob die Unterschrift auf der Urkunde vom Kontoinhaber stamme.
Vorsorgevollmachten für Bankgeschäfte: Bedeutung, Rechtswirkung und ablehnendes Verhalten der Banken
- Prof. Dr. Walter Bayer/Sophia Runge
- Familienrecht, Wirtschaftsrecht
Vorsorgevollmachten erfreuen sich großer Beliebtheit und sind aus der notariellen Praxis nicht mehr wegzudenken. Allerdings endet deren Anerkennung oftmals am Bankschalter; spätestens das Online-Banking wird dem Bevollmächtigten verwehrt. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Beweggründe Banken und Sparkassen dazu veranlassen, (notarielle) Vollmachten nicht anzuerkennen, und ob die bankseitig vorgebrachten Bedenken schlüssig sind. Dafür wird auf die Bedeutung und Rechtswirkungen der Vorsorgevollmacht sowie auf deren verschiedene Varianten näher eingegangen. Besteht möglicherweise sogar eine Pflicht zur Anerkennung (notarieller) Vorsorgevollmachten? Schlussendlich stellt sich die Frage, wie Notare diesem Problem in der Praxis begegnen können. Hierfür werden zwei Lösungsvorschläge vorgestellt.
Testamentsvollstreckung bei fehlender voller Geschäftsfähigkeit – Teil 2
- Prof. Dr. Karlheinz Muscheler
- Erbrecht, Familienrecht
Der Erblasser hat die unter A. I. skizzierten Möglichkeiten auch dann, wenn der Erbe unter Vormundschaft steht. Hier ist ihm eine genaue Überlegung, welche Gestaltungsmöglichkeiten auf den konkreten Fall passen, besonders anzuraten. Auch hier wird er nicht selten von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen.
Die Familienstiftung als Holding für das Familienvermögen: Struktur & Ziele
- Redaktion
- Familienrecht, Steuerrecht
Die Familienstiftung gilt als vielseitiges Instrument zur langfristigen Vermögenssicherung – wirft in der Praxis aber zahlreiche struktur‑, aufsichts‑ und steuerrechtliche Fragen auf.
In diesem Ausschnitt aus dem Webinar „Die Familienstiftung als Holding für das Familienvermögen“ ordnet der Referent Dr. Philipp Weiten die Familienstiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ein, erläutert ihre Organe, die Besonderheiten der Errichtung zu Lebzeiten sowie die fehlende einheitliche gesetzliche Definition.
Unternehmerehe: Auskunftsansprüche bzgl. des Unternehmens im Unterhaltsrecht
- Dr. Christof Münch
- Bürgerliches Recht/Zivilrecht, Familienrecht
Einkommen und Vermögen Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB (Übersicht bei Born, NZFam 2016, 349 ff). Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind […]