- Julia Roglmeier, Markus Sikora, Walter Krug
- Erbrecht
Nach ganz herrschender Meinung ist der überlebende Ehegatte darüber hinaus berechtigt, bindend gewordene wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2281 ff. BGB analog anzufechten (BGH, Urt. v. 25.5.2016 – IV ZR 205/15, NJW 2016, 2566, 2567). Für das gemeinschaftliche Testament enthält das BGB keine speziellen Anfechtungsregeln, weshalb für die Anfechtung gemeinschaftlicher Testamente im Grundsatz die §§ 2078 […]