Dr. Dirk-Ulrich Otto

Dr. Dirk-Ulrich Otto ist Geschäftsführer der Ländernotarkasse, Leipzig

Einwendungen gegen die Kostenberechnung

Wenn der Kostenschuldner mit der ihm vom Notar übersandten Kostenberechnung nicht einverstanden ist, kann er dagegen Einwendungen geltend machen (§ 127 GNotKG). Ihm stehen dabei grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung.