Udo Hagemann

Udo Hagemann aus Bad Arolsen, gelegen im schönen Waldecker Land, ist als Notarfachreferent seit über 30 Jahren im Notarbüro tätig. Neben dem Tagesgeschäft ist er als Dozent bei unterschiedlichen Anbietern, insbesondere auch bei diversen RENO-Ortsvereinen als Dozent im Bereich des Grundstücks- und Notarkostenrechts aktiv. Darüber hinaus verfasst er regelmäßig Beiträge und Buchrezensionen in unterschiedlichen Fachzeitschriften und ist Mitautor in Fachbüchern.

Der Untergang von Dienstbarkeiten beim Heimfall des Erbbaurechts

Bei nahezu allen Bestellungen von Erbbaurechten stellt sich bei einem mit einer Dienstbarkeit belasteten Grundstück die Frage nach einer Absicherung der im Rang zurücktretenden Dienstbarkeit. Nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG kann das Erbbaurecht nur an ausschließlich erster Rangstelle im Grundbuch des mit dem zu belasteten Grundstück bestellt werden. Es kann also keine nachrangige oder gleichrangige Eintragung erfolgen.

Die elektronische Präsenzbeurkundung – Ein erster Einblick

Am 22. Mai 2024 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Nachdem seit dem Jahr 2022 bereits im Rahmen der notariellen Online-Verfahren elektronische Niederschriften errichtet werden können, soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, auch im herkömmlichen Präsenzverfahren, also mit den Erschienenen im Notarbüro, eine elektronische Urkunde zu errichten. Zwischenzeitlich hat am 09. Oktober 2024 die Anhörung der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung stattgefunden, so dass davon auszugehen ist, dass der Regierungsentwurf demnächst auch Gesetz wird.