Die elektronische Beurkundung ist kein rein deutsches Phänomen. Auch andere europäische Staaten und Vorreiter wie Estland haben umfassende Erfahrungen gesammelt. Ein internationaler Vergleich zeigt, welche Modelle bereits erfolgreich funktionieren und welche Erkenntnisse sich für die Praxis in Deutschland ableiten lassen.
Estland
e-Notary & Remote Authentication (E-Estonia, ‚Estonia’s fully remote e-notary service‘)
Estland gilt als europäischer Vorreiter in der Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen. Das Notariat bietet vollständig digitalisierte Abläufe. Bürgerinnen und Bürger können über eID, Mobile-ID oder Smart-ID eindeutig identifiziert werden. Seit 2020 sind sogar Fernidentifizierungen über Botschaften möglich. Praxisrelevant ist, dass Immobiliengeschäfte oder Unternehmensgründungen in wenigen Stunden ortsunabhängig abgewickelt werden können.
Frankreich
Acte authentique électronique (AAE) & MICEN (Conseil Supérieur du Notariat (CSN), ‚L’évolution numérique dans le notariat‘)
Frankreich hat bereits 2008 den Acte authentique sur support électronique (AAE) eingeführt. Alle notariellen Urkunden können elektronisch erstellt und im Minutier Central Électronique (MICEN) zentral verwahrt werden. Mehr als 20 Millionen elektronische Akten wurden bis 2021 gespeichert. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit des ‚acte à distance‘, bei dem zwei Notare an verschiedenen Orten zugeschaltet sein können.
Spanien
ANCERT, SIGNO und Portal Notarial (Consejo General del Notariado, ‚ANCERT / Portal Notarial‘)
Spanien betreibt mit ANCERT eine zentrale Technikplattform des Consejo General del Notariado. Über SIGNO sind Notariate direkt mit Behörden, Banken und Registern verbunden. Für Bürgerinnen und Bürger gibt es das Portal Notarial, über das zahlreiche Vorgänge vorbereitet oder initiiert werden können. Kernelement ist die von Notaren anerkannte ‚Firma Electrónica Reconocida Notarial‘.
Schweiz
ZertES und elektronische Urkunden (Schweizer Bundeskanzlei, ‚ZertES – Elektronische Signatur‘)
In der Schweiz sind qualifizierte elektronische Signaturen (QES) nach dem ZertES-Gesetz rechtlich anerkannt. In einzelnen Kantonen bestehen Pilotprojekte für die elektronische Beurkundung, vor allem im Gesellschaftsrecht. Die Schweiz setzt stark auf eine sichere Vertrauensinfrastruktur und kantonale Pilotierungen.
Niederlande
Online-Gründung der B.V. (DOBV), (Houthoff, ‚Digital incorporation of private limited liability companies (DOBV)‘)
Seit dem 1.1.2024 können Gesellschaften in der Rechtsform der B.V. online gegründet werden. Dies setzt die europäische Richtlinie 2019/1151 um. Die Gründung erfolgt vollständig digital mit elektronischer Signatur; auch englischsprachige Dokumente sind zulässig. Dies erleichtert insbesondere internationale Konstellationen.
Österreich
e-Notariatsakt und Video-Beurkundung (Notarity, ‚Digital Notary Services‘)
In Österreich ist der elektronische Notariatsakt eingeführt. Ergänzend gibt es Video-Beurkundungen, etwa bei Gesellschaftsgründungen. Die Beteiligten können ortsunabhängig teilnehmen, Signaturen werden elektronisch geleistet. Damit sind 100 % digitale Abläufe in bestimmten Geschäftsfeldern bereits Realität.
Ein Auszug aus der PDF-eBroschüre von Andreas Panz, Elektronische Präsenzbeurkundung, 1. Auflage 2025, S. 26-27.
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