Mit welcher Norm aus dem BeurkG wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung Bestandteil der Urkunde?

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Das Wohnungseigentumsrecht wirft in der notariellen Praxis immer wieder komplexe Rechtsfragen auf. Eine besondere Rolle spielt dabei die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die für die Eintragung von Wohnungseigentum ins Grundbuch unerlässlich ist. Doch welche Anforderungen stellt das Beurkundungsgesetz in diesem Zusammenhang?

In dem Webinarausschnitt vom 12. August 2024 beantwortet Referent Frank Tondorf ebendiese Frage eines Teilnehmenden.