Organisation im Notariat ist mehr als eine Frage der Effizienz – sie kann auch haftungsrelevant sein.
Das zeigt zum Beispiel eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Urt. v. 04.09.2020 – 90 W 35/19): Ein Notar bestimmt die zeitliche Einteilung seiner Amtsgeschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen und persönlicher Leistungsfähigkeit – Beurkundungstermine können ihm nicht von den Beteiligten vorgegeben werden.
Zugleich macht das Gericht aber deutlich, wo die haftungsrechtlichen Grenzen verlaufen: Persönlich wahrzunehmende Amtspflichten, insbesondere Belehrungen und Rechtsauskünfte, dürfen nicht an Mitarbeitende delegiert werden. Für fehlerhafte Auskünfte des Personals haftet der Notar.
Damit wird klar: Organisationsmängel im Notariat können schnell zu Amtspflichtverletzungen führen – sei es im Zusammenhang mit DSGVO, Geldwäsche, Sorgfalts- und Fürsorgepflichten oder der internen Aufgabenverteilung.
In diesem Webinarausschnitt zeigt Ihnen der Referent Ulf Schönenberg-Wessel, wo typische organisatorische Haftungsrisiken im Notariat liegen und wie sich diese minimieren lassen.


