- Prof. Dr. Stefan Hügel
- Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht
Mit der Neuausrichtung des WEG durch das WEMoG und dem hierdurch neu eingefügten § 9a Abs. 1 WEG ist das verbandsrechtliche Verständnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verstärkt worden. Der Gesetzeswortlaut in § 9a Abs. 1 S. 1 WEG ähnelt den Vorgaben in § 124 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 1 GmbHG und § 17 Abs. 1 GenG. In diesem Zusammenhang wird von einer Harmonisierung mit dem Verbandsrecht gesprochen.